2026#14 Ruhe und Schlafbedürfnisse von Kindern unter 3
Startdatum und Uhrzeit
Enddatum und Uhrzeit
Preis
Ort
Redner

KEG Mitglieder
erhalten bei Kursbesuch einen Buchgutschein des St. Michaelsbundes (www.michaelsbund.de) im Wert von 20,00 € pro Fortbildung. (Bitte geben Sie bei Anmeldung Ihre Mitgliedsnummer an.)
Teilnehmer
Mindestens 12 Personen, maximal 22 Personen
Anmeldeschluss
Drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Ihre Anmeldung ist in der Regel gleichzeitig eine Zusage. Alle notwendigen Informationen sowie die Rechnung erhalten Sie rechtzeitig vor Kursbeginn.
Der Mittagsschlaf in der Kita stellt eine alltägliche Situation in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dar.
Jedes Kind hat individuelle Einschlafrituale und -gewohnheiten, die es zu berücksichtigen gilt. Schlaf ist essenziell für die gesunde Entwicklung von Kleinkindern – doch welche Faktoren beeinflussen ihn, und wie können wir als Fachkräfte optimale Bedingungen schaffen?
Seminarinhalte:
Die kindliche Schlafentwicklung: Wie entwickelt sich das Schlafverhalten in den ersten Lebensjahren?
Dürfen Kinder geweckt werden? – Bedeutung von ausreichendem Schlaf und Folgen von Schlafmangel
Gestaltung von Übergängen: Vom Freispiel zur Ruhephase
Bedürfnisorientierte Wege in den Schlaf und Unterstützung beim Einschlafen
Aufsichtspflichten und sicherheitsrelevante Aspekte in Schlaf- und Ruheräumen
In diesem Seminar erwerben Sie folgende Kompetenzen:
Sie erhalten fundiertes Wissen über die Schlafentwicklung in den ersten Lebensjahren.
Sie lernen, die Schlafbedürfnisse von Kindern zu erkennen und bedürfnisorientiert zu begleiten.
Sie gestalten kindgerechte und strukturierte Übergänge in die Ruhephase.
Sie unterstützen Kinder individuell beim Einschlafen.
Sie treffen fachlich fundierte Entscheidungen zum Wecken oder Schlafenlassen.
Sie setzen Aufsichtspflicht und Sicherheitsaspekte in Schlafsituationen sicher um.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
„Die Fort- und Weiterbildungen für pädagogische Mitarbeitende aus Kindertageseinrichtungen werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.“