SCHILF 2025 Eltern- und Kindarbeit #21 Teilzeitantrag richtig stellen - "Wege in den Ruhestand"
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Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis - Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung aus unterschiedlichen Gründen. Da das Beamtenrecht gemäß Art. 33 Abs. 5 GG von den hergebrachten Grundsätzen der Hauptberuflichkeit und der Dienstleistung auf Lebenszeit einerseits und der entsprechenden Vollalimentation andererseits als Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums ausgeht, sind Teilzeitbeschäftigung und langfristiger Urlaub Ausnahmen vom Grundsatz. Beamtinnen und Beamten in Elternzeit ist aber bspw. auf Antrag Teilzeitbeschäftigung zu bewilligen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit im Beamtenverhältnis richten sich nach der jeweils für Bundes- oder Landesbeamte geltenden Arbeitszeitverordnung.
Sie erhalten in der Fortbildung Einblick in folgende Themen:
1. Voll- oder Teilzeitbeschäftigung: Auswirkungen auf Besoldung und Versorgungsbezüge
2. Möglichkeiten des Dienstendes für Lehrkräfte vor der gesetzlichen Altersgrenze
3. Beispielberechnungen
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