Altersteilzeit und Sabattmodell
Da es beim Thema Altersteilzeit sehr auf die individuelle Laufbahn und Situation der antragstellenden Lehrkraft ankommt, empfehlen wir eine individuelle Beratung.
Wichtige Fragen sind auf alle Fälle
Kann ich Altersteilzeit beantragen?
Kommt für mich das Teilzeit- oder Blockmodell in Frage?
Was verdiene ich in Altersteilzeit?
Kann die Genehmigung widerrufen werden?
Allgemein zur Altersteilzeit
Für Beamte und Beamtinnen nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;
Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)
Teilzeitmodelle mit Freistellung vom Dienst:
Altersteilzeit
Für Beamte und Beamtinnen nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;
Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)
Freistellungsmodell („Sabbatmodell“)
Das „Sabbatmodell“ ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung ;
Zunächst Erhöhung der Arbeitszeit (AZ) bis zur regelmäßigen AZ,
später Ausgleich durch Freistellung vom Dienst