Altersteilzeit und Sabattmodell
Da es beim Thema Altersteilzeit sehr auf die individuelle Laufbahn und Situation der antragstellenden Lehrkraft ankommt, empfehlen wir eine individuelle Beratung.
Wichtige Fragen sind auf alle Fälle
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Kann ich Altersteilzeit beantragen?
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Kommt für mich das Teilzeit- oder Blockmodell in Frage?
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Was verdiene ich in Altersteilzeit?
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Kann die Genehmigung widerrufen werden?
Teilzeitmodelle mit Freistellung vom Dienst:
Altersteilzeit
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Für Beamte und Beamtinnen nach Vollendung des 60. Lebensjahres
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Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;
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Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)
Freistellungsmodell („Sabbatmodell“)
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Das „Sabbatmodell“ ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung ;
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Zunächst Erhöhung der Arbeitszeit (AZ) bis zur regelmäßigen AZ,
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später Ausgleich durch Freistellung vom Dienst