Altersteilzeit und Sabattmodell

Da es beim Thema Altersteilzeit sehr auf die individuelle Laufbahn und Situation der antragstellenden Lehrkraft ankommt, empfehlen wir eine individuelle Beratung.

Wichtige Fragen sind auf alle Fälle

  • Kann ich Altersteilzeit beantragen?

  • Kommt für mich das Teilzeit- oder Blockmodell in Frage?

  • Was verdiene ich in Altersteilzeit?

  • Kann die Genehmigung widerrufen werden?

Allgemein zur Altersteilzeit
  • Für Beamte und Beamtinnen nach Vollendung des 60.  Lebensjahres

  • Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;

  • Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)

Teilzeitmodelle mit Freistellung vom Dienst:

Altersteilzeit
  • Für Beamte und Beamtinnen nach Vollendung des 60.  Lebensjahres

  • Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;

  • Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)

Freistellungsmodell („Sabbatmodell“)
  • Das „Sabbatmodell“ ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung ; 

  • Zunächst Erhöhung der Arbeitszeit (AZ) bis zur regelmäßigen AZ, 

  • später Ausgleich durch Freistellung vom Dienst