Altersteilzeit
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Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;
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Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)
Altersteilzeit im BLOCKMODELL
| Ansparphase (60%) | Rückgabephase (40%) | Gesamtdauer (100%) |
|---|---|---|
| 0,75 Jahre | 0,5 Jahre | 1,25 Jahre |
| 1,5 Jahre | 1 Jahr | 2,5 Jahre |
| 2,25 Jahre | 1,5 Jahre | 3,75 Jahre |
| 3 Jahre | 2 Jahre | 5 Jahre |
| 3,75 Jahre | 2,5 Jahre | 6,25 Jahre |
| 4,5 Jahre | 3 Jahre | 7,5 Jahre |
Altersteilzeit im TEILZEITMODELL
Dieses funktioniert wie eine Teilzeitbeschäftigung, allerdings bei 80 % Besoldung für 60 % der durchschnittlich bezahlten Arbeitszeit der letzten fünf Jahre.
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Arbeitszeitanteil von 60% (verschiedene Modelle)
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Bezahlung von 80% der bisherigen Nettobesoldung mit einem steuerfreien ATZ-Zuschlag
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Die ATZ wird versorgungsrechtlich wie jede Teilzeit behandelt (60%).
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Für Lehrer gilt als Altersgrenze für den Beginn der ATZ der Beginn des Schuljahres, in dem sie 60 Jahre alt werden, bei Schwerbehinderung 58 Jahre.
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Zahl der Unt.-Std. entspricht der durchschnittlichen Unt.-Std.-Zahl der letzten fünf Schuljahre.
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Die Altersermäßigungsstunden entfallen.
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Kürzung der Dienstbezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (AZ)
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Ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag (Differenz „60% AZ zu 80% Nettobezüge“) unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes bei der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt („Progressionsvorbehalt“).
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Zeit der ATZ ist zu dem Teil ruhegehaltsfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht;
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z.B.: ATZ 5 Jahre bei Vollzeitbeschäftigung: 60% * 1,79385 über 5 Jahre