Altersteilzeit
Für Beamte und Beamtinnen nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Antrag muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken;
Teilzeitbeschäftigung mit 60 v.H. der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit (BayBG Art. 91)
Altersteilzeit im BLOCKMODELL
| Ansparphase (60%) | Rückgabephase (40%) | Gesamtdauer (100%) |
|---|---|---|
| 0,75 Jahre | 0,5 Jahre | 1,25 Jahre |
| 1,5 Jahre | 1 Jahr | 2,5 Jahre |
| 2,25 Jahre | 1,5 Jahre | 3,75 Jahre |
| 3 Jahre | 2 Jahre | 5 Jahre |
| 3,75 Jahre | 2,5 Jahre | 6,25 Jahre |
| 4,5 Jahre | 3 Jahre | 7,5 Jahre |
Altersteilzeit im TEILZEITMODELL
Dieses funktioniert wie eine Teilzeitbeschäftigung, allerdings bei 80 % Besoldung für 60 % der durchschnittlich bezahlten Arbeitszeit der letzten fünf Jahre.
Arbeitszeitanteil von 60% (verschiedene Modelle)
Bezahlung von 80% der bisherigen Nettobesoldung mit einem steuerfreien ATZ-Zuschlag
Die ATZ wird versorgungsrechtlich wie jede Teilzeit behandelt (60%).
Für Lehrer gilt als Altersgrenze für den Beginn der ATZ der Beginn des Schuljahres, in dem sie 60 Jahre alt werden, bei Schwerbehinderung 58 Jahre.
Zahl der Unt.-Std. entspricht der durchschnittlichen Unt.-Std.-Zahl der letzten fünf Schuljahre.
Die Altersermäßigungsstunden entfallen.
Kürzung der Dienstbezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit (AZ)
Ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag (Differenz „60% AZ zu 80% Nettobezüge“) unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes bei der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt („Progressionsvorbehalt“).
Zeit der ATZ ist zu dem Teil ruhegehaltsfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht;
z.B.: ATZ 5 Jahre bei Vollzeitbeschäftigung: 60% * 1,79385 über 5 Jahre