Freistellungsmodell („Sabbatmodell“)
Das „Sabbatmodell“ ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung
Zunächst Erhöhung der Arbeitszeit (AZ) bis zur regelmäßigen AZ,
später Ausgleich durch Freistellung vom Dienst
Besoldung bleibt während der gesamten Laufzeit entsprechend der neuen Teilzeitquote, gleichmäßig verringert.
Beihilfeberechtigung bleibt während der Freistellungsphase erhalten.
Zwingende Gründe dürfen nicht entgegenstehen.
Für Lehrkräfte u. Förderlehrer im Beamten- oder Angestelltenverhältnis
Für Schulleiter, SL-Stellvertreter u. Seminarleiter nur möglich, wenn Freistellung direkt vor dem gesetzlichen oder Antragsruhestand erfolgt.
Nur einmal im Lauf der Dienstzeit genehmigungsfähig.
Gesamtbewilligungszeitraum: sechs bis zehn Jahre
Freistellungsphase umfasst jeweils ein Jahr,
beginnendmit dem 1. August eines Jahres.
Mindestzahl von 24 Unterrichtsstunden während der Arbeitsphase genehmigungsfähig.
(Ausnahmen: Schwerbehinderte; Gleichgestellte; Lehrkräfte, die bisher mit weniger als 24 Wo.-Std. tätig waren).Beispiel:
Laufzeit 6 Jahre: Dienstleistung 5 Jahre, Besoldung während der gesamten 6 Jahre Laufzeit 5/6 der Bezüge, Freistellung 1 Jahr usw.