Ermäßigung

Darunter ist der Wegfall von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nicht ersetzt werden müssen, z.B. Altersermäßigung, Ermäßigung für Schwerbehinderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Quelle SchulleiterABC

Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Lehrkräfte mit anerkannter Schwerbehinderung erhalten ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit bei einem Grad der Behinderung:

Grad der Behinderung Ermäßigungsstunden
ab 50 GdBum 2 Unterrichtsstunden
ab 70 GdBum 3 Unterrichtsstunden
ab 90 GdBum 4 Unterrichtsstunden
Altersermäßigung

Lehrkräfte erhalten ab einem bestimmten Alter bestimmte Ermäßigungsstunden, gemäß den geltenden Regelungen:

Lebensalter Lehrkäfte MS Lehrkräfte an GS, FL, FöL
58-5911
60-6112
62-6513

Die Ermäßigungsstunden werden anteilig zum gewählten Teilzeitmaß gekürzt