Ermäßigung
Darunter ist der Wegfall von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nicht ersetzt werden müssen, z.B. Altersermäßigung, Ermäßigung für Schwerbehinderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Quelle SchulleiterABC
Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Lehrkräfte mit anerkannter Schwerbehinderung erhalten ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit bei einem Grad der Behinderung:
| Grad der Behinderung | Ermäßigungsstunden |
|---|---|
| ab 50 GdB | um 2 Unterrichtsstunden |
| ab 70 GdB | um 3 Unterrichtsstunden |
| ab 90 GdB | um 4 Unterrichtsstunden |
Altersermäßigung
Lehrkräfte erhalten ab einem bestimmten Alter bestimmte Ermäßigungsstunden, gemäß den geltenden Regelungen:
| Lebensalter | Lehrkäfte MS | Lehrkräfte an GS, FL, FöL |
|---|---|---|
| 58-59 | 1 | 1 |
| 60-61 | 1 | 2 |
| 62-65 | 1 | 3 |
Die Ermäßigungsstunden werden anteilig zum gewählten Teilzeitmaß gekürzt