Ermäßigung

Darunter ist der Wegfall von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nicht ersetzt werden müssen, z.B. Altersermäßigung, Ermäßigung für Schwerbehinderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Quelle SchulleiterABC

Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Lehrkräfte mit anerkannter Schwerbehinderung erhalten ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit bei einem Grad der Behinderung:

Grad der Behinderung Ermäßigungsstunden
ab 50 GdB um 2 Unterrichtsstunden
ab 70 GdB um 3 Unterrichtsstunden
ab 90 GdB um 4 Unterrichtsstunden
Altersermäßigung

Lehrkräfte erhalten ab einem bestimmten Alter bestimmte Ermäßigungsstunden, gemäß den geltenden Regelungen:

Lebensalter Lehrkäfte MS Lehrkräfte an GS, FL, FöL
58-59 1 1
60-61 1 2
62-65 1 3

Die Ermäßigungsstunden werden anteilig zum gewählten Teilzeitmaß gekürzt