Unterrichtspflichtzeit
Die Unterrichtspflichtzeit bei Lehrkräften in Bayern ist die gesetzlich festgelegte Anzahl von Stunden pro Woche, die eine Lehrkraft tatsächlich unterrichten muss. Sie hängt von Schulart, Fächerkombination und Zusatzaufgaben ab.
| Lehramt | Unterrichtspflichtzeit |
|---|---|
| Grundschule | 28 |
| Mittelschule | 27 |
| Fachlehrkräfte | 29 |
| Förderlehrkräfte | 28+(5 Verwaltungsstunden) |