Unterrichtspflichtzeit

Die Unterrichtspflichtzeit bei Lehrkräften in Bayern ist die gesetzlich festgelegte Anzahl von Stunden pro Woche, die eine Lehrkraft tatsächlich unterrichten muss. Sie hängt von Schulart, Fächerkombination und Zusatzaufgaben ab.

Lehramt Unterrichtspflichtzeit
Grundschule 28
Mittelschule 27
Fachlehrkräfte 29
Förderlehrkräfte 28+(5 Verwaltungsstunden)