Unterrichtspflichtzeit
Darunter ist der Wegfall von Unterrichtsstunden zu verstehen, die nicht ersetzt werden müssen, z.B. Altersermäßigung, Ermäßigung für Schwerbehinderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Quelle SchulleiterABC
| Lehramt | Unterrichtspflichtzeit |
|---|---|
| Grundschule | 28 |
| Mittelschule | 27 |
| Fachlehrkräfte | 29 |
| Förderlehrkräfte | 28+(5 Verwaltungsstunden) |