Besoldung
Die Besoldung in Bayern richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG). Sie umfasst das Grundgehalt gemäß Besoldungsordnung sowie weitere Besoldungsbestandteile wie Orts- und Familienzuschläge, Zulagen und Vergütungen für Mehrarbeit. Für Anwärterinnen und Anwärter gelten gesonderte Anwärterbezüge. Die konkrete Höhe der Besoldung ergibt sich aus den jeweils geltenden Besoldungstabellen.
Aktuelle Besoldungstabellen: https://www.bbb-bayern.de/links-downloads/
Orts- und Familienzuschläge
Orts- und Familienzuschläge sind Bestandteil der Besoldung und dienen dem Ausgleich besonderer Lebens- und Unterhaltsverhältnisse. Anspruch und Höhe richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Besoldungsgesetzes.
Zulagen und Vergütungen für Mehrarbeit
Neben dem Grundgehalt können Zulagen für bestimmte Funktionen, Erschwernisse oder besondere Tätigkeiten gewährt werden. Vergütungen für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit erfolgen nach Maßgabe der einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen.
Anwärterbezüge
Für Anwärterinnen und Anwärter gelten eigenständige Anwärterbezüge. Diese sind gesondert geregelt und orientieren sich an Ausbildungsstand und Laufbahn.