Dienstliche Beurteilung
Die Dienstliche Beurteilung ist die maßgebliche Grundlage für den im Dienstrecht verankerten Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Zeitraum der Dienstlichen Beurteilung
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Die periodische Beurteilung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und findet gleichzeitig für alle Lehrkräfte statt.
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Sonderfälle: Probezeitbeurteilung, vorgezogene Beurteilung, Anlassbeurteilung
Wer beurteilt?
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Die Dienstvorgesetzten sind für die Erstellung der Dienstlichen Beurteilung verantwortlich. In Grund- und Mittelschulen legen die Schulleitungen einen Beurteilungsvorschlag vor. Das Schulamt als fachliche Leitung erstellt die Dienstliche Beurteilung.
Inhalt der Dienstlichen Beurteilung
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Die Dienstliche Beurteilung trifft Aussagen zur fachlichen Leistung, Eignung und Befähigung der Lehrkraft. Diese werden in eine Bewertungsskala mit sieben Stufen eingeordnet.
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Bei entsprechender Einschätzung kann der/die Dienstvorgesetzte die Beurteilung mit einer detaillierten Aussage zur Verwendungseignung abschließen.