Dienstliche Beurteilung
Die Dienstliche Beurteilung ist die maßgebliche Grundlage für den im Dienstrecht verankerten Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leitung.
Zeitraum der Dienstlichen Beurteilung
Die periodische Beurteilung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und findet gleichzeitig für alle Lehrkräfte statt.
Sonderfälle: Probezeitbeurteilung, vorgezogene Beurteilung, Anlassbeurteilung
Wer beurteilt?
Die Dienstvorgesetzten sind für die Erstellung der Dienstlichen Beurteilung verantwortlich. In Grund- und Mittelschulen legen die Schulleitung einen Beurteilungsvorschlag vor. Das Schulamt als fachliche Leitung erstellt die Dienstliche Beurteilung.
Inhalt der Dienstlichen Beurteilung
Die Dienstliche Beurteilung trifft Aussagen zur fachlichen Leistung, Eignung und Befähigung der Lehrkraft. Diese werden in eine Bewertungsskala mit sieben Stufen eingeordnet.
Bei entsprechender Einschätzung kann der/die Dienstvorgesetzte die Beurteilung mit einer detaillierten Aussage zur Verwendungseignung abschließen.