Dienstliche Beurteilung

Die Dienstliche Beurteilung ist die maßgebliche Grundlage für den im Dienstrecht verankerten Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leitung.

Zeitraum der Dienstlichen Beurteilung
  • Die periodische Beurteilung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und findet gleichzeitig für alle Lehrkräfte statt.

  • Sonderfälle: Probezeitbeurteilung, vorgezogene Beurteilung, Anlassbeurteilung

Wer beurteilt?
  • Die Dienstvorgesetzten sind für die Erstellung der Dienstlichen Beurteilung verantwortlich. In Grund- und Mittelschulen legen die Schulleitung einen Beurteilungsvorschlag vor. Das Schulamt als fachliche Leitung erstellt die Dienstliche Beurteilung.

Inhalt der Dienstlichen Beurteilung
  • Die Dienstliche Beurteilung trifft Aussagen zur fachlichen Leistung, Eignung und Befähigung der Lehrkraft. Diese werden in eine Bewertungsskala mit sieben Stufen eingeordnet.

  • Bei entsprechender Einschätzung kann der/die Dienstvorgesetzte die Beurteilung mit einer detaillierten Aussage zur Verwendungseignung abschließen.