Personalrat

Was sind die Aufgaben des Personalrats?

  • Mitbestimmung bei Personalfragen

  • Vertretung der Beamten ggü. dem Dienstherren

  • Kontrolle der Einhaltung der Pflichten des Dienstherren

Wer wählt den Personalrat?

Die Beschäftigten der Schulen. Neben Vertretungen für Lehrkräfte gibt es z.B. auch Personalräte für Verwaltungsangestellte und die Schulämter. Grundsätzlich gilt: Jede Gruppe wählt ihre Vertreter. Personalräte werden in der Regel für 5 Jahre gewählt. Zur Wahl kann sich grundsätzlich jeder stellen, der wahlberechtigt ist.

Der Örtliche Personalrat

  • vertritt Lehrkräfte gegenüber dem zuständigen Schulamt

  • ist erster Ansprechpartner für Lehrkräfte (bietet Sprechstunden an!)

Der Bezirkspersonalrat

  • vertritt Lehrkräfte gegenüber dem Regionalpräsidium

  • ist Ansprechpartner des ÖPR

Der Hauptpersonalrat

Vertritt Lehrkräfte gegenüber dem Kultusministerium z.B. bei neuen Gesetzen und Verordnungen