Personalrat
Was sind die Aufgaben des Personalrats?
Mitbestimmung bei Personalfragen
Vertretung der Beamten ggü. dem Dienstherren
Kontrolle der Einhaltung der Pflichten des Dienstherren
Wer wählt den Personalrat?
Die Beschäftigten der Schulen. Neben Vertretungen für Lehrkräfte gibt es z.B. auch Personalräte für Verwaltungsangestellte und die Schulämter. Grundsätzlich gilt: Jede Gruppe wählt ihre Vertreter. Personalräte werden in der Regel für 5 Jahre gewählt. Zur Wahl kann sich grundsätzlich jeder stellen, der wahlberechtigt ist.
Der Örtliche Personalrat
vertritt Lehrkräfte gegenüber dem zuständigen Schulamt
ist erster Ansprechpartner für Lehrkräfte (bietet Sprechstunden an!)
Der Bezirkspersonalrat
vertritt Lehrkräfte gegenüber dem Regionalpräsidium
ist Ansprechpartner des ÖPR
Der Hauptpersonalrat
Vertritt Lehrkräfte gegenüber dem Kultusministerium z.B. bei neuen Gesetzen und Verordnungen