Auf Antrag des Beamten/der Beamtin (Art. 64 BayBG)

Vollendung des 64. Lebensjahres;  für Lehrkräfte an Grund-, Mittel u. Förderschulen: Vollendung des 65. Lebensjahres

Altersteilzeitmodell vor der gesetzlichen Altersgrenze

Altersteilzeitmodell vor dem Antragsruhestand

Schwerbehinderung nach §2 Abs 2 SGB IX

Regelaltersruhestand

Automatischer Eintritt in den Ruhestand beim Erreichen der Altersgrenze: 

  • Verbeamtete Lehrkräfte: vollendetes 67. Lebensjahr

  • Ausnahme: bei besonderen Fällen (z. B. Schwerbehinderung) kann ein früherer Eintritt möglich sein

  • Kein eigener Antrag erforderlich, der Dienstherr veranlasst den Übergang

Vorzeitiger Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen, wegen Dienstunfähigkeit (Art 65 BayBG)
  • Wenn die Lehrkraft dauerhaft dienstunfähig ist

  • Muss ärztlich nachgewiesen und vom Dienstherrn genehmigt werden

  • Tritt in Kraft auf Anordnung des Dienstherrn, Antrag kann meist initiiert werden, aber Entscheidung liegt beim Dienstherrn