Vollendung des 64. Lebensjahres; für Lehrkräfte an Grund-, Mittel u. Förderschulen: Vollendung des 65. Lebensjahres
Altersteilzeitmodell vor der gesetzlichen Altersgrenze
Altersteilzeitmodell vor dem Antragsruhestand
Schwerbehinderung nach §2 Abs 2 SGB IX