Schwerbehinderung nach §2 Abs 2 SGB IX
Antrag auf Ruhestandsversetzung ab dem 60. Lebensjahr zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende möglich; aber das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 v.H. für jedes Jahr vor Ablauf der gesetzlichen Altersgrenze.
Antrag auf Ruhestandsversetzung ab dem 60. Lebensjahr zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende möglich; aber das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 v.H. für jedes Jahr vor Ablauf der gesetzlichen Altersgrenze.