Gesetzlicher Ruhestand mit 67 Jahren

Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt (BayBG Art. 62)

Ende des Monats, in dem Beamte und Beamtinnen das 67. Lebensjahr vollenden. *
* Anmerkung: Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung

Geburtsjahrgang Altersgrenze Geburtsjahrgang Altersgrenze
195765 Jahre und 11 Monate196166 Jahre und 6 Monate
195866 Jahre196266 Jahre und 8 Monate
195966 Jahre und 2 Monate196366 Jahre und 10 Monate
196066 Jahre und 4 Monate196467 Jahre

Für Lehrkräfte das Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. …“

In diesem Fall des Hinausschiebens der gesetzlichen Grenze:
Versorgungsaufschlag in Höhe von 3,6% für jedes volle Jahr oder 0,3% pro Monat für das Überschreiten der Altersgrenze.
In diesem Fall auch ein Überschreiten der Höchstversorgung möglich.

Beispiel:
ges. Ruhestandstermin: 30.04.2026;
Schuljahresende: 31.07.2026;
Versorgungsaufschlag für 3 Monate: 0,9% der Ruhestandsbezüge zeitleben
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