Wegen Dienstunfähigkeit (Art 65 BayBG)
Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand
1. Die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand sind im BeamtStG § 26 und BayBG Art. 65 niedergelegt:
Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten infolge eines Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte.
Keine Dienstleistung während 3 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, wenn keine Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb von 6 Monaten wieder dienstfähig wird.
2. Einleitung des Verfahrens
Lässt der Gesundheitszustand die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtes auf Dauer nicht mehr zu, so ergeben sich für Beamte zwei Möglichkeiten:
Eigener Antrag auf Versetzung in den Ruhestand
Antrag des/der unmittelbaren Dienstvorgesetzten