Rechtsschutz

Die KEG bietet Ihnen bei juristischen Fragen und Problemen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der früheren oder derzeitigen beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen, unter Umständen gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Dieser Rechtsschutz ist unter Umständen in der Mitgliedschaft beinhaltet. Die Gewährung richtet sich nach unserer Rechtsschutzordnung. 

Sofern Sie berufsbezogenen Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mailan unsere Rechtsabteilung. Wir benötigen eine kurze Zusammenfassung Ihres Anliegens. Sofern eine Frist einzuhalten ist, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig und weisen uns auf den Fristablauf hin. Ihre Anfrage wird nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet. 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für von Ihnen selbst eingeschaltete Rechtsanwälte grundsätzlich nicht übernommen werden können.

KEG Mitgliederanfrage

Ihre Anfrage zur Rechtsberatung

Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Sie können Ihre Mitgliedsnummer auch bei Ihrem zuständigen Bezirksverband oder bei der Landesgeschäftsstelle erfragen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz  im Auftrag der KEG Bayern für Sie als KEG-Mitglied durch. Rechtsschutz kann generell nur über die KEG Bayern als Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.