Auftaktveranstaltung am 24.01.2023

Am 24. Januar 2023 haben in Potsdam die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) begonnen. Der dbb hat den Arbeitgebern zum Auftakt seine Forderungen dargestellt und ausführlich begründet.

Der dbb fordert:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro

  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis

  • Laufzeit 12 Monate

Des Weiteren erwartet der dbb:

  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sowie eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten

  • Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

Nach drei Verhandlungsrunden in Potsdam haben Bund und Kommunen noch immer keinen akzeptablen Kompromiss vorgelegt. Mittlerweile haben Bund und VKA die „Schlichtung angerufen“. Was das bedeutet erfahren Sie hier. Weitere Informationen zu den geplanten Aktionen finden Sie unter www.dbb.de/einkommensrunde.

Nach erneutem Tarif-MarathonMit gutem Abschluss über die Ziellinie!

„Der Schlichterspruch war eine gute Basis“, resümierte dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem Ende der Potsdamer Tarifverhandlungen in der Nacht vom 22. auf den 23. April 2023, „und trotzdem mussten wir jetzt noch einmal viele kleine Schrauben drehen, um einen werthaltigen und konsensfähigen Abschluss hinzubekommen:

Das Ergebnis im Detail:
Inflationsausgleich
Die Beschäftigten erhalten mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, 1.240 Euro. Bei Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD, TVPöD oder TVA-Wald-Bund fallen, beträgt der Inflationsausgleich 2023 620 Euro. § 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend. Hinzu kommen für Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, monatliche Sonderzahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 220 Euro. Im Geltungsbereich des TVAöD, TVSöD, TVHöD, TVPöD und TVA-Wald-Bund betragen die monatlichen Sonderzahlungen 110 Euro.

Lineare Erhöhung
Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Sollte dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht werden, wird der Erhöhungsbetrag auf mindestens 340 Euro gesetzt.
Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht.
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.

Azubis
Entgelt Azubis: Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD sowie das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD werden ab dem 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.
Übernahme Azubis: § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. Januar 2023 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Hier finden Sie alle Ergebnisse.


Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind insgesamt über 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Fast 1,6 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie Auszubildende (6.350 beim Bund, 56.300 bei den Kommunen), Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen und auch knapp 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter (16.885 beim Bund) sowie über 500.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.