Streik als KEG-MitgliedWas es zu beachten gibt
Sie sind im Beamtenverhältnis und dürfen nicht streiken? Ja, das stimmt, aber sie dürfen demonstrieren!
Das Streikrecht ist ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten. Für verbeamtete Lehrer gilt jedoch ein generelles Streikverbot, das auf ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat beruht.
Sie als Lehrkräfte dürfen sich aber an Demonstrationen beteiligen, die zum Beispiel während Ihrer Pausenzeiten oder in Ihrer Freizeit stattfinden.
Viele Rechtsfragen und Probleme können die Streikleitungen und Ansprechpartner/-innen vor Ort bereits mithilfe der dbb-Arbeitskampfmappe lösen. Kurz und aktuell ergänzen hier Flyer und Infos des dbbs.