Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen
„Der Fortschritt steckt im Detail!“Am 6. April hat die Bundestarifkommission dem modifizierten Schlichterspruch vom 28. März 2025 zugestimmt.
Die Komponenten des Tarifabschlusses
Der Tarifabschluss setzt sich aus ungewöhnlich vielen Komponenten zusammen.
Das Volumen der Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:
ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %
bei einer Laufzeit von 27 Monaten (bis 31. März 2027).
Es gibt eine soziale Komponente
Die Einigung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.
Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Das Entgelt der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikant/-innen steigt ebenfalls in zwei Schritten:
ab dem 1. April 2025 um 75 Euro
ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro
Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten
Zusätzlicher freier Tag für alle
Ab dem Jahr 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle. *
Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht.
Bund:
EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
VKA:
85 % in allen EG
90 % in EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Es besteht die Möglichkeit, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Mehr Arbeitszeitsouveränität
Arbeitszeitkonto
Auf betrieblicher Ebene kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit werden zukünftig genauer gefasst, um eine Kappung von Stunden zu vermeiden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen *
Beschäftigte und Arbeitgebende können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Eine Verlängerung ist möglich. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:
in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
* Die Regelungen zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Jahressonderzahlung (inklusive der fünf Prozentpunkte Kompensation im Bereich BT-K und BT-B) können gemeinsam frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Davor sollen diese neu eingeführten Regelungen evaluiert werden.
Was noch passieren muss
Gegenüber den Medien forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“
Arbeitgeberseite erklärt Verhandlungen für gescheitert und ruft die Schlichtung anErgebnis: Einigungsempfehlung der Schlichter
Die Forderungen zur Einkommensrunde 2025:8 Prozent für den öffentlichen Dienst
Das Forderungsvolumen von 8 Prozent, mindestens 350 Euro mehr Einkommen, ist die Antwort auf den eklatanten Personalmangel. „Das werden sicher wieder lange Nächte“, kündigte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 9. Oktober 2024 bei der Vorstellung der Gewerkschaftsforderungen für die Einkommensrunde an: „Uns fehlen jetzt schon 570.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst und die demografische Krise beginnt gerade erst."
Die Kernforderungen:
Ein Volumen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich zur Erhöhung der Entgelte (ggf. zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen).
Drei zusätzliche freie Tage sowie einen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, über das die Beschäftigten eigenständig verfügen.
Die Entgelte u. a. der Auszubildenden sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
Was geschah ...Aktionsplanung:
24. Januar 2025 1. Verhandlungsrunde in Potsdam -KEIN ANGEBOT DER ARBEITGEBER
25. Januar – 18. Februar 2025 1. Aktionsphase
17./18. Februar 2025 2. Verhandlungsrunde in Potsdam - KEINE EINIGUNG
19. Februar – 14. März 2025 2. Aktionsphase
14.-16. März 2025 3. Verhandlungsrunde in Potsdam - KEINE EINIGUNG - VERHANDLUNGEN GESCHEITERT
Es gibt eine Schlichtungsvereinbarung