„Der Fortschritt steckt im Detail!“Am 6. April hat die Bundestarifkommission dem modifizierten Schlichterspruch vom 28. März 2025 zugestimmt.

Die Komponenten des Tarifabschlusses

Der Tarifabschluss setzt sich aus ungewöhnlich vielen Komponenten zusammen.

Das Volumen der Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:

  • ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro

  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %

bei einer Laufzeit von 27 Monaten (bis 31. März 2027).

Es gibt eine soziale Komponente
Die Einigung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.

Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Das Entgelt der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikant/-innen steigt ebenfalls in zwei Schritten:

  • ab dem 1. April 2025 um 75 Euro

  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro

    Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten

    Zusätzlicher freier Tag für alle
    Ab dem Jahr 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle. *

    Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
    Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht.
    Bund:
    EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
    EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
    EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
    VKA:
    85 % in allen EG
    90 % in EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B

    Es besteht die Möglichkeit, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

     

    Mehr Arbeitszeitsouveränität

    Arbeitszeitkonto
    Auf betrieblicher Ebene kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.

    Gleitzeit
    Die Regelungen zur Gleitzeit werden zukünftig genauer gefasst, um eine Kappung von Stunden zu vermeiden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.

    Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen *
    Beschäftigte und Arbeitgebende können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Eine Verlängerung ist möglich. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

    • in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %

    • in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe

    * Die Regelungen zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Jahressonderzahlung (inklusive der fünf Prozentpunkte Kompensation im Bereich BT-K und BT-B) können gemeinsam frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Davor sollen diese neu eingeführten Regelungen evaluiert werden.

     

    Was noch passieren muss
    Gegenüber den Medien forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“

    SchlichtungsverfahrenErgebnis: Einigungsempfehlung der Schlichter,

    Welche Entgelterhöhungen werden empfohlen?
    Die Tabellenentgelte sollen – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht werden:

    • ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro

    • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %

    Wird eine soziale Komponente empfohlen?
    Die Schlichtungsempfehlung sieht einen Mindestbetrag bei der Entgelterhöhung als soziale Komponente vor. Der Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im Rahmen des ersten Erhöhungsschritts führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Entgelttabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Erhöhungs-schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande. In der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst soll der Mindestbetrag bis zur Entgeltgruppe S 11a Stufe 1 wirken (maximale Erhöhung im ersten Schritt: 4,05 %), In der Tabelle für den Pflegebereich soll der Mindestbetrag bis zur Entgeltgruppe P 8 Stufe 3 wirken (maximale Erhöhung im ersten Schritt: 3,89 %).

    Was ist für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten vorgesehen?
    Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll wie folgt ansteigen:

    • ab dem 1. April 2025 um 75 Euro

    • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro

    Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.

    Soll es Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten geben?

    Zusätzlicher freier Tag
    Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben.

    Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
    Die Beträge der Jahressonderzahlung sollen ab dem Jahr 2026 erhöht werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese in zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

    Wie soll sich die Jahressonderzahlung erhöhen?
    Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
    EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
    EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
    VKA: 85 % in allen EG
    90 % in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B

    Wie funktioniert die Umwandlung in freie Tage?
    Beim Bund und im Bereich der VKA (mit Ausnahme der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen) soll die Jahressonderzahlung (beziehungsweise die Sparkassensonderzahlung) ab 2026 teilweise in freie Tage umgewandelt werden können, maximal bis zu 3 Tage pro Jahr. Die Berechnung für den Wert eines freien Tages soll auf Stundenbasis erfolgen.

    Welche Instrumente der Arbeitszeitsouveränität sind vorgesehen?

    Arbeitszeitkonto
    Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung zukünftig ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sab-baticals, eine Verringerung der Arbeitszeit nach Teilzeit- und Befristungsgesetz, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können. Die Ausgestaltung soll durch Betriebsvereinbarung oder einvernehmliche Dienstvereinbarung erfolgen.

    Gleitzeit
    Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst werden. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass Gleitzeitkonten in den vereinbarten Grenzen bleiben. Es soll frühzeitig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Überstunden anzuordnen. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können.

    Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
    Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

    • in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %

    • in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe

    Welche Laufzeit der Regelungen wird vorgeschlagen?

    Die Empfehlung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.

    Weiteres Vorgehen
    Nach dem Abschluss des Schlichtungsverfahrens wird die dbb Bundestarifkommission am 5. April 2025 in Potsdam darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.
    Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2025 unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar.

    14. bis 17. März 2025 3. Verhandlungsrunde in PotsdamnArbeitgeberseite erklärt Verhandlungen für gescheitert und ruft die Schlichtung an

    Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen wurden an vier intensiven Verhandlungstagen vom 14. bis 17. März 2025 in Potsdam fortgesetzt. Die Arbeitgeberseite hat ein Angebot vorgelegt, das die Gewerkschaften als völlig unzureichend zurückgewiesen haben. Das Angebot enthielt bei einer Laufzeit von drei Jahren nur sehr geringe Entgelterhöhungen, die über die lange Laufzeit voraussichtlich nicht einmal zum Ausgleich der Inflationsrate ausreichen würden. Des Weiteren beinhaltete das Angebot nicht zu akzeptierende Leermonate ohne jede Erhöhung und keinerlei Elemente zu Entlastung und Zeitsouveränität.

    Die Gewerkschaften haben im Laufe der Verhandlungen zahlreiche konstruktive Vorschläge unterbreitet, um voranzukommen und den Stillstand zu beenden. Bei den Arbeitgebern war jedoch offensichtlich keine ausreichende weitere Bewegung möglich, so dass die Arbeitgeberseite die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schlichtung angerufen hat. Der dbb wird die berechtigten Forderungen und Erwartungen aufrechterhalten und weiter für ihre Durchsetzung kämpfen.

    Die aktuellen Veröffentlichungen:

    Bundesweite Aktionen der dbb Mitgliedsgewerkschaften

    Die Verhandlungen werden ab dem 14. März 2025 in Potsdam fortgesetzt. Klar ist, dass wir bis dahin noch sichtbarer werden müssen, um die Arbeitgeberseite zum Handeln zu bewegen. Wir müssen an möglichst vielen Orten aktiv werden, um für die Umsetzung unserer berechtigten Forderungen zu kämpfen. Der dbb wird daher bundesweit zahlreiche Warnstreiks und Aktionen durchführen. Wir fordern alle betroffenen Mitglieder unserer Fachgewerkschaften auf, gemeinsam zu kämpfen und sich an den Aktionen vor Ort zu beteiligen. Auch die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sind aufgerufen, in ihrer Freizeit teilzunehmen.

    17./18. Februar 2025 2. Verhandlungsrunde in PotsdamnARBEITGEBENDE STECKEN KOPF IN DEN SAND

    Die Verhandlungen wurden am 17. / 18. Februar 2025 in Potsdam fortgesetzt: „Ohne weitere Warnstreiks kommen wir hier wohl nicht weiter. Die Arbeitgebenden blockieren eine Lösung und verkennen völlig den Ernst der Lage. Statt mit uns über eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verhandeln, verweisen sie bei jedem inhaltlichen Punkt immer wieder nur auf ihre ‚leeren Kassen‘. Die Beschäftigten sind aber nicht verantwortlich für die Misere der öffentlichen Haushalte und wir werden auch nicht zulassen, dass sie die Zeche zahlen müssen“, erklärte der dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer nach Abschluss der zweiten Verhandlungsrunde mit Bund und Kommunen am 18. Februar 2025 in Potsdam.

    „Während der öffentliche Dienst auf dem Arbeitsmarkt immer weiter an Konkurrenzfähigkeit verliert, stecken Bund und Kommunen weiter den Kopf in den Sand“, so Geyer weiter. „Damit in der dritten Runde überhaupt die Chance auf einen Abschluss besteht, muss jetzt der Druck auf die Arbeitgeber deutlich erhöht werden. In den nächsten drei Wochen werden wir deshalb überall im Land Warnstreiks und Protestaktionen organisieren. Anders kriegen wir die Arbeitgebenden offensichtlich nicht aus ihrer Blockadehaltung.“

    Die aktuellen Veröffentlichungen von dbb, VKA und Bund vom 24. Januar 2025 sind hier nachlesbar.

    Flugblatt Einkommensrunde Bund und Kommunen 2025 / Nr. 12

    Flugblatt Einkommensrunde TVöD 2025 / Nr. 6 Auftakt
    E-Mail_02_Auftakt der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen
    https://www.vka.de/pressemitteilungen/2025-01-24-beginn-der-tarifrunde-fuer-den-oeffentlichen-dienst-von-kommunen-und-bund-2602
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/tarifverhandlungen.html

    24. Januar 2025 1. Verhandlungsrunde in Potsdam KEIN ANGEBOT DER ARBEITGEBER

    Am 24. Januar 2025 fand in Potsdam die erste Runde der Tarifverhandlungen in der diesjährigen Einkommensrunde mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) statt.

    Kein Angebot der Arbeitgeber
    Die Arbeitgeberseite hat in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vorgelegt und die Forderungen der Gewerkschaften abgelehnt.

    Beamtenbereich
    Der dbb erwartet außerdem, dass das Verhandlungsergebnis im Bereich des Bundes zeit-, inhalts- und wirkungsgleich unter Berücksichtigung der Eigenständigkeiten auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Auch hier hat der Bund bisher noch kein entsprechendes Signal gegeben.

    Auftakt zur Einkommensrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

    Auch bei der vierten dbb Regionalkonferenz in Nürnberg haben sich die Teilnehmenden kämpferisch gezeigt.

    „Die hervorragende Arbeit, welche die Tarieschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten gleichermaßen Tag für Tag leisten, und die immense Verantwortung, die sie für das Funktionieren unserer Gesellschaft tragen, sind unbezahlbar. Es wird daher unsere gemeinsame Aufgabe in der nächsten Einkommensrunde sein, für eine entsprechende Vergütung und gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, die diesem Einsatz gerecht werden. Um erfolgreich Druck auf die Arbeitgebenden ausüben zu können, brauchen wir Rückenwind von jeder und jedem Einzelnen!“  (Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes)

    dbb Regionalkonferenzen: Abschluss in Hamburg

    Mehr Flexibilität, mehr Entlastung, mehr Geld: Die Beschäftigten haben klare Vorstellungen davon, was sich ändern muss.

    Über Wochen haben führende Gewerkschafter vom dbb in ganz Deutschland mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über mögliche Forderungen für die Einkommensrunde diskutiert. Die letzte Regionalkonferenz hat am 1. Oktober in Hamburg stattgefunden.

    „Die vielen Gespräche haben verdeutlicht, dass Bund und Kommunen bei der Einkommensrunde zwingend liefern müssen“, sagte dbb Tarifchef Volker Geyer. „Dem Staat fehlen mehr als 570.000 Beschäftigte. Und das in Zeiten, wo die Aufgaben immer mehr werden. Wir müssen jetzt alles tun, um das Ruder herumzureißen. Sonst verliert der Staat als Arbeitgeber den Anschluss und damit den Wettbewerb um die besten Köpfe. Moderne Arbeitszeitmodelle, die mehr Flexibilität ermöglichen, und eine spürbare Entgelterhöhung – das ist es, worüber wir zwingend sprechen müssen. Die Beschäftigten stehen bereit, um ihren berechtigten Forderungen auf der Straße Nachdruck zu verleihen, sollte das erforderlich werden.“

    „Die Arbeitgebenden dürfen auf keinen Fall die Chance verpassen, den öffentlichen Dienst wind- und wetterfest zu machen“, resümierte Kai Tellkamp, dbb Landesvorsitzender von Schleswig Holstein. Lobende Worte für das Format der Regionalkonferenz fanden Dietmar Knecht, dbb Vorsitzender von Mecklenburg-Vorpommern, und Olaf Wietschorke, Landesvorsitzender dbb Bremen: „Es ist wichtig, dass die Basis zu Wort kommt und es eine überregionale Plattform für konstruktiven Austausch gibt“ – da waren sich die beiden einig.

    Alle Vorschläge und Diskussionspunkte der Mitglieder fließen in die Beratungen und die Beschlussfassung der dbb Bundestarifkommission ein. Die Forderungen werden am 9. Oktober 2024 beschlossen.