Einkommensrunde 2025Ergebnis mit der TdL
Nach intensiven und schwierigen Verhandlungen hat der dbb beamtenbund und tarifunion am 14. Februar 2026 in der Einkommensrunde 2025/2026 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ein Tarifergebnis erzielt.
Die Bundestarifkommission hat dem Kompromiss zugestimmt. Die Laufzeit beträgt 27 Monate (bis 31. Januar 2028).
Nachfolgend die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:
Entgelterhöhungen für Beschäftigte
Die Tabellenentgelte steigen in drei Schritten:
ab 1. April 2026: + 2,8 %, mindestens jedoch 100 Euro
ab 1. März 2027: + 2 %
ab 1. Januar 2028: + 1 %
Besonderheit:
Entgeltgruppe 1, Stufe 2: bereits ab 1. Januar 2027 + 2 %
Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich entsprechend:
2,82 % (ab April 2026)
2 % (ab März 2027)
1 % (ab Januar 2028)
Verbesserungen für Auszubildende und dual Studierende
Erhöhung der Ausbildungs- und Studienentgelte:
60 Euro ab 1. April 2026
60 Euro ab 1. März 2027
30 Euro ab 1. Januar 2028
Weitere Verbesserungen:
Unbefristete Übernahme bei Abschlussnote „Befriedigend“ (bis 31.01.2028)
Verkürzung der Stufenlaufzeit nach Übernahme um 6 Monate
Abschlussprämie:
500 Euro bei „Sehr gut“ oder „Gut“
400 Euro bei „Befriedigend“ oder „Ausreichend“
Vermögenswirksame Leistungen im Tarifgebiet Ost auf West-Niveau (13,29 Euro monatlich)
Neue Überstundenregelung (ab 1. Juli 2026)
Überstunden entstehen künftig auch dann, wenn im Schichtplan Stunden über die individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus vorgesehen sind und nicht innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden.
Wichtig:
Auch Teilzeitbeschäftigte können künftig zuschlagspflichtige Überstunden aufbauen.
Offene Punkte
Die TdL hat weitere Verbesserungen abgelehnt, insbesondere:
Fortentwicklung der Entgeltordnung
Stufengleiche Höhergruppierung
Paralleltabelle für Lehrkräfte
Hintergrund ist die von Arbeitgeberseite geforderte Änderung der Definition des „Arbeitsvorgangs“, die zu niedrigeren Eingruppierungen hätte führen können. Dies wurde von Gewerkschaftsseite klar zurückgewiesen.
Beamtinnen und Beamte
Der Tarifabschluss betrifft unmittelbar die Tarifbeschäftigten der Länder. Für die Beamtinnen und Be-amten in Bayern ist nun entscheidend, ob und in welchem Umfang eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Der BBB fordert von der Bayerischen Staatsregierung:
eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf Besoldung und Versorgung,
die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidungen zur amtsangemessenen Alimentation darf die Besol-dungsentwicklung nicht hinter der Tarifentwicklung zurückbleiben. Sobald konkrete Aussagen zur Be-soldungs- und Versorgungsanpassung vorliegen, informieren wir umgehend.