Modelle zum Renteneintritt

"Die eine Rente" gibt es nicht mehr. Als Arbeitnehmer können Sie zwischen verschiedenen Modellen für Ihren individuellen Renteneintritt wählen und auch den Eintrittszeitpunkt selbst bestimmen. Doch worin liegen die Vor- und Nachteile der Modelle und was gilt es zu beachten?

Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenkasse gezahlt.
  • Sie erreichen die Regelsaltersgrenze (abhängig vom Geburtsjahr) zum geplanten Zeitpunkt des Renteneintritts

 

Zu Beachten:

  • Sie müssen die Altersrente immer beantragen, auch wenn Sie im Vorfeld Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Spätestens drei Monate vor Ihrem geplanten Renteneintritt sollten Sie die Rente beantragen, um einen nahtlosten Übergang zu gewährleisten.
  • Wenn Sie die 60 Monate Wartezeite nicht erreichen, können Sie durch freiwillige, einmalige Zahlungen die Versicherungslücke schließen.
  • Regelaltersgrenze

Weitere Informationen

Voraussetzung:

  • Sie haben mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.

 

Zu Beachten:

  • Die im Volksmund häufig "Rente mit 63" genannte Variante gibt es so nicht mehr. Auch hier steigt schrittweise Jahr für Jahr die Altersgrenze. Somit ist für alle Arbeitnehmer ab Jahrgang 1964 dieses Modell erst ab 65 Jahren möglich.
  • Für frühere Jahrgänge gelten folgende Altersgrenzen.

Voraussetzung:

  • Sie haben mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt.

 

Zu Beachten:

  • Wenn Sie keine 45 Beitragsjahre vorweisen können, aber trotzdem Ihren Renteneintritt vorziehen möchten, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen.
  • Für jeden vorgezogenen Monat, den Sie vor erreichen der regulären Regelaltersgrenze in Rente gehen, beträgt das Minus 0,3 Prozent. Das entsprocht 3,6 Prozent pro Jahr.
  • Die Abschläge bleiben Ihren gesamten Ruhestand bestehen und enden nicht mit erreichen der Regelaltersgrenze.

Wenn Sie sich vorstellen können, Rente zu beziehen und trotzdem weiterzuarbeiten, dann kommt Ihnen das am1. Juli 2017 in Kraft getretene Flexi-Renten-Gesetz entgegen. Dieses bietet Ihnen die Möglichkeit für einen gleitenden Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente.

Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. 
  • Sie erreichen die Regelaltersgrenze (abhängig vom Geburtsjahr) zum geplanten Zeitpunkt Ihres Renteneintritts.

 

Zu Beachten:

  • Bei der Opiton Rente plus Gehalt profitieren Sie sofort von höheren Einnahmen.
  • Wenn Sie wollen, zahlen Sie in Ihrem Job auch keine Rentenbeiträge mehr. Ihre Rente steigt durch die Mehrabeit allerdings später dann nicht mehr an.
  • Wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie beliebig hinzuverdienen und Ihre Rente so aufbessern.
  • Sind Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen, führt jeder Hinzuverdienst, der oberhalb der Mini-Job-Grenze von 450,00 Euro liegt, zu Rentenkürzungen.
  • Regelaltersgrenze

Voraussetzung:

  • Sie arbeiten normal weiter, obwohl Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze schon erreicht haben.

 

Zu Beachten:

  • Beantragen Sie Ihre Rente später als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, so fällt diese höher aus.
  • Für jeden Monat, den Sie länger arbeiten, steigt Ihre Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Das entspricht einem plus von 6 Prozent, wenn Sie ein Jahr länger arbeiten als Sie müssten.
  • Das Plus ist sogar noch größer, wenn Sie während dieser Zeit weiterhin Beiträge an die Rentenkasse abführen.