Erkundigen Sie sich bereits einige Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze über die gängigen Modelle zum Renteneintritt. Fragen Sie auch in Ihrer Personalabteilung an, ob, wann und in welcher Form Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen können.
Nutzen Sie hier auch die kostenlosen Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung. Dort können alle Varianten für Sie auch beispielhaft durchgerechnet und nach einer für Sie optimalen Lösung gesucht werden.
Spätestens drei Monate vor Ihrem Renteneintritt muss diese beantragt werden. Den Antrag finden Sie online bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hilfe und Beratung beim Ausfüllen erhalten Sie vor Ort durch die bundesweit ansässigen Stellen der DRV sowie durch Mitarbeiter der Versichertenberater. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Im Alter von 43 Jahren erhält jeder Rentenversicherte seinen persönlichen Versichertenverlauf, verbunden mit der Aufforderung zur Kontenklärung. Es ist empfehlenswert diese rechtzeitig durchzuführen, da es im Laufe der Zeit immer schwieriger wird, fehlende Nachweise zu erbringen oder zu erhalten.
Typische Lücken entstehen durch Zeiten der Selbstständigkeit oder durch Arbeitslosigkeit. Aber auch längere Erkrankungen mit Bezug von Krankengeld, eine Schulausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus oder eine Auszeit zur Kindererziehung können die Rentenhöhe negativ beeinflussen. In manchen Fällen gibt es auch Zahlendreher.
Wer Lücken nicht nachmeldet, verliert definitiv Geld!
Wer einen Angehörigen mit Pflegestufe betreut (hat), bekommt dafür auf dem Rentenkonto für jedes Jahr der Pflege einen bestimmten Betrag angerechnet.
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden Ihnen je Kind die ersten drei Jahre als Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die davor geboren wurden, werden für als Erziehungszeit zwei Jahre je Kind berechnet.
Wenn die Rente nicht reicht, haben Senioren Anspruch auf Grundsicherung. Vorausgesetzt es stehen dem Senioren nur Rücklagen von 2600 Euro oder weniger zur Verfügung.
Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder. Im Falle zu erwartender geringer Renten wird auch direkt im Rentenbescheid auf die Möglichkeit der Grundsicherung hingewiesen.
Scheuen Sie sich also nicht, Grundsicherung zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Mit dem Rentenbescheid erhalten Sie in der Anlage auch Ihren Rentenausweis. Stecken Sie diesen unbedingt in Ihr Portmonnaie oder Ihre Tasche, sodass Sie ihn unterwegs immer greifbar haben.
Viele Institutionen und Unternehmen gewähren gegen Vorlage an der Kasse großzügige Rabatte z. B. auf Eintrittskarten.Auch im öffentlichen Nahverkehr sowie bei den Mitgliedsbeiträgen in Verbänden oder Vereinen profitieren Sie in der Regel von Seniorenrabatten.
Weiterjobben ist für viele Rentner im Alter notwendig und eine Möglichkeit, die persönliche Rente aufzustocken.
Wer die Regelaltersgrenze (hängt vom Geburtsjahr ab) erreicht hat, kann beliebig hinzuverdienen und die Rente aufbessern.
Bei Altersrentnern die vor Erreichen ihres Rentenalters aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, führt jeder Hinzuverdienst, der über der Mini-Job-Obergrenze von 450 Euro liegt zu Rentenkürzungen.