BayKiBiG-Reform: Mehr Geld, weniger Bürokratie – mehr Zeit für unsere Kinder
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist aus Sicht der Katholischen Erziehergemeinschaft Bayern (KEG) ein wichtiges und ermutigendes Signal für die frühkindliche Bildung in Bayern. Unsere Wimpelaktion zeigt Wirkung!
Mit der gestrigen Entscheidung des Kabinetts wurde ein Regierungsentwurf auf den Weg gebracht, der zentrale Verbesserungen für Kindertageseinrichtungen vorsieht. Besonders begrüßt die KEG, dass die staatliche Betriebskostenförderung für Bayerns Kitas künftig um rund 25 Prozent erhöht werden soll. Diese Stärkung der Finanzierung kann dazu beitragen, die Qualität der pädagogischen Arbeit zu sichern und gleichzeitig zur Stabilisierung der Elternbeiträge beizutragen.
Auch die angekündigten Schritte zur Entbürokratisierung werden von der KEG sehr positiv bewertet. Eine übersichtlichere, schnellere und weniger verwaltungsaufwändige Förderung bedeutet für Träger, Kommunen und Einrichtungen mehr Planungssicherheit – und vor allem mehr Zeit für das Wesentliche: die Arbeit mit den Kindern.
„Unsere Kinder verdienen die bestmöglichen Startchancen. Mehr finanzielle Unterstützung und weniger Bürokratie sind wichtige Schritte, damit pädagogische Fachkräfte wieder mehr Zeit für das haben, worum es im Kern geht: Beziehung, Bildung und Begleitung der Kinder“, betont der KEG-Landesvorsitzende Martin Goppel.
Kindertageseinrichtungen sind für Kinder wichtige Lebens- und Bildungsräume. Hier entdecken sie die Welt, entwickeln Vertrauen und lernen Gemeinschaft. Gute Rahmenbedingungen für pädagogische Fachkräfte sind daher entscheidend für die Entwicklung der Kinder und für gerechte Bildungschancen von Anfang an.
Damit die Reform ihre Wirkung für die Kinder voll entfalten kann, sieht die KEG im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch auch wichtige Punkte, die weiterhin im Blick bleiben müssen. Aus Sicht der pädagogischen Praxis braucht es insbesondere:
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eine nachhaltige Stärkung der pädagogischen Fachkräfte,
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verbindliche Qualitätsstandards für gute Bildung und Betreuung,
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eine dauerhafte Verbesserung der Personalschlüssel
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sowie eine spürbare Entlastung der pädagogischen Arbeit von bürokratischen Aufgaben.
„Frühkindliche Bildung legt das Fundament für das ganze weitere Leben. Wenn wir wollen, dass Kinder sich gut entwickeln können, müssen wir die Menschen stärken, die sie jeden Tag begleiten“, so Goppel weiter.
Der Ministerrat hat mit der gestrigen Entscheidung den Regierungsentwurf zur Reform des BayKiBiG beschlossen und damit das Verfahren gestartet. Im Rahmen der Verbändeanhörung werden nun verschiedene Interessensvertretungen der Kita-Landschaft beteiligt, darunter Träger, Kommunen, Gewerkschaften und der Landeselternbeirat. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Gesetzentwurf erneut im Ministerrat beraten, bevor er dem Bayerischen Landtag zugeleitet wird.
Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Die KEG wird sich konstruktiv in den weiteren Prozess einbringen. Ziel bleibt es, gemeinsam Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden und die wichtige Arbeit der pädagogischen Fachkräfte nachhaltig stärken. Denn gute frühkindliche Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder – und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft.
München, den 11.03.2026
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