Zurück zur Liste
22.06.2026

KEG Bayern fordert gerechte Behandlung der Verwaltungsangestellten an allen Schularten

Die jüngsten Verbesserungen bei der Eingruppierung von Verwaltungsangestellten an bayerischen Schulen auf eine verbindliche E6 würdigen deren wichtige Arbeit, vergessen aber die so entscheidenden Angestellten an Grundschulen und Mittelschulen in ihrer Logik.

Erfolgreiche Schulen funktionieren wie die Deutsche Nationalmannschaft bei der aktuellen FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft: Nicht Einzelne gewinnen Spiele oder Weltmeisterschaften, sondern starke Teams. Wer Schulen zukunftsfähig gestalten will, muss deshalb die Leistungen aller Beschäftigten anerkennen – insbesondere die der Verwaltungsangestellten und Schulsekretärinnen; da hat Staatsministerin Stolz Recht.

Aber gerade an Grund- und Mittelschulen sind Verwaltungsangestellte unverzichtbare Stützen des Systems. Sie sind erste Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Kommunen und Behörden. Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen: Digitalisierung, Ganztag, Inklusion, Sprachstandserhebung, Datenschutz, Personalverwaltung, Kooperationen mit Jugendhilfe, Vereinen und Kommunen sowie eine stetig wachsende Dokumentationspflicht führen zu einer nie dagewesenen Arbeitsbelastung. Auch erleben viele Grund- und Mittelschulen eine Realität, die nicht mehr zeitgemäß ist. An zahlreichen Standorten sind die Sekretariate nur an wenigen Tagen in der Woche besetzt. Die Folge: Schulleitungen müssen Verwaltungsaufgaben zusätzlich übernehmen – oftmals an Schulen ohne Konrektorin oder Konrektor und mit ohnehin hoher Unterrichtsverpflichtung. Die Belastungsgrenze vieler Schulleitungen ist längst erreicht. Währenddessen verfügen andere Schularten über deutlich umfangreichere Verwaltungsstrukturen, erweiterte Schulleitungen und größere personelle Ressourcen. Diese historisch gewachsenen Unterschiede sind zunehmend schwer nachvollziehbar und jetzt durch den Beschluss von Staatsministerin Stolz ad absurdum geführt worden. Die Herausforderungen an Grund- und Mittelschulen sind heute mindestens ebenso komplex wie an anderen Schularten. Eine moderne Bildungspolitik darf deshalb keine Schulart erster und zweiter Klasse kennen. A13 für alle Lehrkräfte und E6 für alle Verwaltungskräfte ist eine nur logische Folge.

Die KEG Bayern fordert:

  • eine bedarfsgerechte Ausstattung aller Grund- und Mittelschulen mit Verwaltungsangestellten,
  • eine deutliche Ausweitung der Sekretariatszeiten,
  • eine Neubewertung der Verwaltungsaufgaben an allen Schularten,
  • vergleichbare Leitungs- und Unterstützungsstrukturen für Grund-, Mittel-, Förder-, Real- und Gymnasialschulen,
  • eine konsequente Anerkennung der Verwaltungsangestellten als eigenständige und unverzichtbare Berufsgruppe im Schulwesen.

Die jüngste pauschale Höhergruppierung der Verwaltungsangestellten an zahlreichen Schularten zeigt, dass der Freistaat die Bedeutung dieser Beschäftigtengruppe erkannt hat. Nun darf jedoch nicht übersehen werden, dass auch an Grund- und Mittelschulen dringend weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Verwaltungsangestellten dort leisten dieselbe wertvolle Arbeit und verdienen dieselbe Wertschätzung.

Die KEG Bayern versteht sich als Interessenvertretung aller Beschäftigten an unseren Schulen. Dazu gehören ausdrücklich auch Verwaltungsangestellte. Ohne sie wäre eine funktionierende Schulverwaltung und damit gute Schule heute nicht mehr denkbar.

Schule ist Teamarbeit. Wer die Schulverwaltung stärkt, stärkt die gesamte Schule.

München, 22.06.2026

Zum Plakat

Pressekontakt KEG Bayern: 
presse@keg-bayern.de
mobil: 0175 8880143
Pressefotos: https://www.keg-bayern.de/pressebilder