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29.01.2026

Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie –

Bayerischer Landtag Sitzung am 29.01.2026

Stellungnahme der KEG zur Petition Az.: SO.0299.19

Ausgangslage

Die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) hat am 25.10.2025 die Petition Az.: SO.0299.19 zum Gesetzentwurf zur Ganztags- und Ferienbetreuung eingereicht, die heute verhandelt wird. Die KEG lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Ferien- und Ganztagsbetreuung ab.

Zentrale Fakten und Kritikpunkte

  • Der Gesetzentwurf verlagert die Verantwortung für die Ferienbetreuung faktisch vom kommunalen Bereich auf die Schulaufsicht und damit auf Schulämter, Schulleitungen und Grundschullehrkräfte.

  • Dies widerspricht der originären Zuständigkeit der Kommunen für den gesetzlichen Anspruch auf Ganztags- und Ferienbetreuung.

  • In einem Schreiben im Auftrag des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder an den Landesvorsitzenden der KEG wurde unmissverständlich klargestellt, dass Lehrkräfte nicht für die Ferienbetreuung vorgesehen sind. Diese Klarstellung ist im Gesetzentwurf nicht eindeutig verankert und muss nun mit Fakten und klarer Formulierung manifestiert werden.

  • Die Mehrbelastung der Grundschullehrkräfte wird bereits durch den Entwurf sichtbar, obwohl weiterhin keine verpflichtende Arbeitszeiterfassung besteht.

  • Ferien sind notwendige Zeiten der Regeneration für Lehrkräfte; eine Inanspruchnahme gefährdet langfristig die Attraktivität des Berufs, der durch politische Entscheidungen bereits heute leidet.

  • Die pauschale Zuordnung zur „Schulaufsicht“ schafft rechtliche und organisatorische Unklarheiten.

„Grundschullehrkräfte sind Pädagogen und keine Reserveverwaltung für strukturelle Versäumnisse. Klare Zuständigkeiten sind Voraussetzung für gute Bildung, verlässliche Betreuung und faire Arbeitsbedingungen“, so der KEG-Landesvorsitzende Martin Goppel.

Forderungen der KEG

  • Klare und rechtssichere Zuständigkeit für Ganztags- und Ferienbetreuung bei Kommunen und freien Trägern.

  • Eindeutige gesetzliche Festschreibung, dass Lehrkräfte nicht für die Ferienbetreuung herangezogen werden.

  • Keine zusätzliche strukturelle oder arbeitsrechtliche Belastung von Grundschullehrkräften und Schulämtern.

  • Verbindliche Regelungen ohne Interpretationsspielräume.

Appell an den Ausschuss

  • Den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.

  • Den Begriff „Schulaufsicht“ im Gesetz eindeutig durch „Kommune“ zu ersetzen.

  • Verantwortung klar, transparent und dauerhaft zuzuordnen.

  • Ganztags- und Ferienbetreuung ist eine kommunale Aufgabe. Zuständigkeitsverschiebungen auf Schule und Lehrkräfte sind abzulehnen.

Fazit und Ausblick

Der Ausbau der Ganztags- und Ferienbetreuung ist eine wichtige und notwendige Aufgabe. Er kann nur dann gelingen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt, Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet und alle Beteiligten realistisch entlastet werden. Eine nachhaltige Lösung stärkt Kommunen, schafft Verlässlichkeit für Familien und schützt die Qualität von Bildung und pädagogischer Arbeit.

Bayern verfügt über engagierte Kommunen, qualifizierte pädagogische Fachkräfte und verantwortungsbewusste Lehrkräfte. Wenn jede Ebene ihre Aufgabe klar wahrnimmt, entsteht ein starkes, tragfähiges Betreuungssystem im Interesse der Kinder.

Die KEG ist überzeugt: Mit klaren gesetzlichen Regelungen, fairer Lastenverteilung und echter Wertschätzung kann ein Ganztagsmodell entstehen, das Familien unterstützt, Lehrkräfte entlastet und dem Anspruch einer zukunftsfähigen Bildungspolitik gerecht wird. 

Dieser Weg verdient Mut, Klarheit und gemeinsames Handeln.

Zum Plakat

München, den 29.01.2026