Wird der 1. April zu einem schlechten Aprilscherz für Bayerns Beamtinnen und Beamte?
Der 1. April ist traditionell der Tag der Aprilscherze. Für viele Beamtinnen und Beamte im Freistaat Bayern fühlt sich dieser Tag sehr wahrscheinlich wie ein unfreiwilliger und schlechter Aprilscherz an – allerdings keiner, über den man lachen kann.
In ganz Deutschland treten an diesem Tag Verbesserungen aus den Tarifverhandlungen des TV-L in Kraft. Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren ab dem 1. April 2026 von höheren Einkommen und Anpassungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für viele Beamtinnen und Beamte bedeutet dieses Datum daher ebenfalls (dank der Anstrengungen in den TV-L- und TVöD-Verhandlungen) eine Verbesserung ihrer Besoldung – zumindest dort, wo die Ergebnisse zeitnah und vollständig übertragen werden.
In Bayern jedoch warten die Beamtinnen und Beamten trotz weiterhin vergleichsweise voller Kassen – im Vergleich zu anderen Bundesländern, die diese Anpassung zeit- und wirkungsgleich übernehmen – seit den Äußerungen des Ministerpräsidenten vergeblich. Die seit 2013 gelebte Praxis der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme der TV-L-Ergebnisse auf die Beamtenbesoldung in Bayern wird trotz entsprechender Zusicherung im Koalitionsvertrag der Staatsregierung auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Gleichzeitig steigen Verantwortung, Arbeitsbelastung und Erwartungen an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst seit Jahren kontinuierlich. Die KEG Bayern erinnert ausdrücklich daran, dass die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifabschlüsse im Koalitionsvertrag der Staatsregierung von 2023 ausdrücklich festgehalten ist.
Konkret lautet die Passage:
Die Koalition bekennt sich zu einer „zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger“.
Verlässlichkeit gegenüber den eigenen Beschäftigten ist eine zentrale Voraussetzung für einen starken und funktionierenden öffentlichen Dienst. Wenn man ein Versprechen gibt, dann hält man es auch. Das nennt man Anstand. Fair ist anders.
Wer täglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernimmt – in Schulen, Verwaltungen, Polizei, Justiz und vielen weiteren Bereichen – muss sich darauf verlassen können, dass politische Vereinbarungen gelten. Schließlich sind wir es, die den Freistaat täglich vertreten, verteidigen und die Gesetze sowie die Verfassung mit Leben füllen.
„Bayerns Beamtinnen und Beamte leisten jeden Tag verlässlich ihren Dienst für Staat und Gesellschaft. Deshalb erwarten sie zu Recht, dass auch politische Zusagen verlässlich umgesetzt werden. Wenn im Koalitionsvertrag die Übertragung der Tarifabschlüsse zugesichert ist und gleichzeitig andere Regelungen – etwa die automatische Anpassung der Diäten im Landtag – selbstverständlich greifen, dann muss auch für unsere Beamtinnen und Beamten das gleiche Maß an Verlässlichkeit gelten“, betont Martin Goppel, Landesvorsitzender der KEG Bayern. „Wir sind zuversichtlich, dass Staatsregierung und der Bayerische Landtag hier zeitnah Klarheit schaffen und damit ein deutliches Zeichen der Wertschätzung – entgegen der Haltung des Ministerrats – für den öffentlichen Dienst setzen. Wenn Sparsamkeit gefordert ist, sollte sie für alle gleichermaßen gelten. Ein Staat, der auf engagierte und motivierte Beschäftigte angewiesen ist, sollte sich bewusst sein, welches Signal er sendet. Echte Wertschätzung zeigt sich nicht allein in Worten – sondern vor allem in Entscheidungen. Der Bayerische Landtag ist der Ort, an dem diese Entscheidungen getroffen werden. Hier bietet sich jetzt die Chance, Verlässlichkeit und Verantwortung zu zeigen und das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten zu stärken.“
Die großen Fragen einer Gesellschaft beginnen nicht in Ministerien, Parlamenten oder in der Staatskanzlei – sie beginnen morgens in den Kitas und Klassenzimmern. Gerade deswegen gilt es dort, Wort zu halten, zu investieren und Haltung zu zeigen.
München, den 16.03.2026
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