KEG – Persönlich für dich da Kraftvoll - Entschlossen - Gemeinsam stark für dich!
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Bildung ist Dienst am Menschen. Seit fast 80 Jahren steht die KEG Bayern für eine Bildung, die die Würde jedes Einzelnen in den Mittelpunkt stellt – geprägt von Beziehung, Vertrauen und Verantwortung.
Genau deshalb ist Wählen so wichtig:
Der Personalrat entscheidet mit über Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und die Zukunft unserer Schulen. Deine Stimme bestimmt mit, wer diese Verantwortung übernimmt.
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• Rücknahme der Notmaßnahmen zu Teilzeit & Ruhestand
• Besserer Gesundheitsschutz für Lehrkräfte
• Entbürokratisierung im Schulalltag
• Digitalisierung mit Augenmaß
• Besoldung für Schul- und Seminarleitungen anheben
• TV-L-Anpassungen zeit- und inhaltsgleich übernehmen
• Stärkung von Fach- und Förderlehrkräften
Wir setzen auf Dialog statt Konfrontation – auf Lösungen, die im Miteinander entstehen. Denn gute Bildung braucht verlässliche Menschen, die zuhören, vermitteln und Verantwortung übernehmen.
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Weil es um deine Arbeitsbedingungen geht.
Weil es um die Zukunft von Schule geht.
Weil es um Menschen geht.
Unterstütze die KEG Bayern – gib unseren Kandidatinnen und Kandidaten deine Stimme.
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Wir sind persönlich für dich da!
Wir fordern:
Rücknahme der Notmaßnahmen zu Teilzeit & Ruhestand – jetzt!
Bessere Arbeitsbedingungen = Gesundheitsschutz für Lehrkräfte
Funktionslose Beförderungen in GS/MS auch nach 2028!
Entbürokratisierung, da geht noch mehr
Digitalisierung mit Augenmaß
Besoldung für Schul- und Seminarleitungen anheben
TV-L-Anpassungen zeit- und inhaltsgleich übernehmen
Fachlehrkräfte stärken
Förderlehrkräfte stärken
Was wir bereits erreicht haben:
Anpassung der Grund- und Mittelschulzeugnisse
Anhebung A 13 für GS + MS
Wichtige Erfolge in Tarifverhandlungen für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher
Reduzierung des amtlichen Schriftwesens an GS und MS
Scharfe Kritik an der Reduktion der Fachlichkeit in Kitas mit eigener Hörung im Landtag
Berufliche Weiterqualifizierung für Förderlehrkräfte
Unterstützung der bundesweiten Petition „Jedes Kind zählt“
Umsetzung der Forderung nach pädagogischen Unterstützungskräften
DSGVO-konformer Austausch der BayernCloud Schule
Arbeitsentlastung für Lehrkräfte beschlossen an GS und MS
Lehrkräfte dürfen nicht zur Ferienbetreuung verpflichtet werden. Organisation und Durchführung der Ferienangebote liegen bei den Kommunen und nicht bei der Schulaufsicht. (Beschluss des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags vom 29.01.2026)
Zeitplan für die Personalratswahlen 2026
Diese Jahr finden wieder die im 5-Jahres-Turnus stattfindenden regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen im gesamten Anwendungsbereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) statt.
Im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Wahlen wird seitens des Finanzministeriums Dienstag, 23. Juni 2026 als Termin der Stimmabgabe vorgeschlagen. Hiervon ausgehend ergibt sich nach der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) nachfolgender Zeitplan für die Durchführung der Wahlen:
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Bekanntgabe der Namen der Mitglieder des Wahlvorstands:
Unverzüglich nach Bestellung, Wahl oder Einsetzung des Wahlvorstands, jedoch spätestens am Montag, 23. März 2026 (§ 1 Abs. 6 WO-BayPVG) -
Erlass und Bekanntgabe des Wahlausschreibens unter Beifügung eines Abdrucks der WO-BayPVG:
Spätestens am Montag, 13. April 2026 (§ 6 Abs. 1 WO-BayPVG) -
Einreichung der Wahlvorschläge:
Innerhalb von 25 Kalendertagen nach Erlass des Wahlausschreibens (§ 7 Abs. 2 WO-BayPVG) -
Bekanntgabe der Wahlvorschläge:
Spätestens am Montag, 8. Juni 2026 (§ 13 Abs. 1 WO-BayPVG) -
Tag der Stimmabgabe:
Dienstag, 23. Juni 2026 -
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der örtlichen Personalräte sowie der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
Spätestens am Montag, 29. Juni 2026 (§§ 20 Abs. 1, 32 Abs. 1, 56 WO-BayPVG i.V.m. § 193 BGB) -
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bezirks- und Gesamtpersonalräte und der Bezirks- und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretungen:
Spätestens am Mittwoch, 1. Juli 2026 (§§ 43 Abs. 3, 45 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 2 WO-BayPVG) -
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretungen:
Spätestens am Montag, 6. Juli 2026 (§§ 43 Abs. 3, 50, 52 WO-BayPVG) -
Einberufung der konstituierenden Sitzung der neu gewählten örtlichen Personalräte sowie der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
Spätestens am Dienstag, 7. Juli 2026 (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayPVG) -
Einberufung der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Bezirks-, Haupt- und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen:
Spätestens am Dienstag, 14. Juli 2026 (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2, Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
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Der vorgeschlagene Wahltag ist der 23. Juni 2026
Der mögliche Wahlzeitraum liegt zwischen Mai und Juli 2026
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt
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Gewählt werden die Personalräte an:
- Schulen
- Hochschulen
- Behörden
- sonstigen öffentlichen Einrichtungen
Je nach Struktur der Dienststelle handelt es sich um örtliche Personalräte, Gesamtpersonalräte oder Hauptpersonalräte.
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Wahlberechtigt sind:
- alle Beamtinnen und Beamten
- Tarifbeschäftigte
- Auszubildende im öffentlichen Dienst Bayerns
Die genauen Regelungen zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit finden sich im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG).
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1. Bildung des Wahlvorstands
2. Erstellung des Wählerverzeichnisses
3. Aufstellung und Einreichung von Wahllisten
4. Bekanntmachung der Wahl
5. Stimmabgabe vor Ort oder per Briefwahl
6. Auszählung der Stimmen und Sitzverteilung
7. Konstituierung des neu gewählten Personalrats
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Der Bayerische Beamtenbund (BBB) unterstützt die Durchführung der Personalratswahl mit:
1. Schulungen für Wahlvorstände und Kandidierende
2. Informationen, Vorlagen und Materialien zur Wahldurchführung
3. Technischen Tools zur Verwaltung von Wahllisten und zur Erstellung von Werbematerial
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Der Personalrat:
- vertritt Ihre Interessen gegenüber der Dienststellenleitung;
- überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Arbeitsschutzvorschriften;
- ist bei vielen Personalangelegenheiten mitbestimmungs- oder mitwirkungsberechtigt.