STANDESPOLITIK

Änderung der Beurteilungsrichtlinien ab 1. Januar 2026Was Lehrkräfte und Schulleitungen jetzt wissen sollten

Zum 1. Januar 2026 treten in Bayern Änderungen der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter in Kraft. Die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus datiert vom 28. Oktober 2025 und wurde am 12. November 2025 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. Nr. 462) veröffentlicht.

Mit Ausnahme einzelner Regelungen zur Anlassbeurteilung, die bereits vorab in Kraft getreten sind, gelten die Änderungen einheitlich ab dem 1. Januar 2026.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neufassung der Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter

  • Inkrafttreten: 1. Januar 2026

  • Betroffener Personenkreis: alle mit dienstlichen Beurteilungen befassten Stellen

  • Ziel: Anpassung und Präzisierung der bestehenden Regelungen

Warum die Änderungen relevant sind

Die dienstliche Beurteilung hat eine zentrale Bedeutung für

  • die berufliche Entwicklung von Lehrkräften,

  • Beförderungs- und Auswahlverfahren sowie

  • die Qualitätssicherung schulischer Arbeit.

Entsprechend wichtig ist es, dass alle Beteiligten – insbesondere Schulleitungen und mit Beurteilungen befasste Stellen – die neuen Regelungen rechtzeitig kennen und korrekt anwenden.

Die KEG empfiehlt sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit müssen auch weiterhin die Grundlage jeder dienstlichen Beurteilung bleiben.

Die aktualisierten Beurteilungsrichtlinien in ausführlicher Form ist auf der Website des Kultusministeriums abrufbar.

https://www.km.bayern.de/unterrichten/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/beurteilungsrichtlinien-und-mitarbeitergespraech