STANDESPOLITIK

Ganztägige Ferienbetreuung in Bayern: Regelungen ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt in Bayern schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Dieser Anspruch gilt von Montag bis Freitag für bis zu acht Stunden täglich und umfasst grundsätzlich auch die unterrichtsfreien Zeiten, also die Schulferien. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage sowie eine landesrechtlich mögliche Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr während der Ferien.

Zuständigkeit und Verantwortung

Adressaten des Rechtsanspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien dafür verantwortlich, bei entsprechendem Bedarf ein rechtsanspruchserfüllendes Angebot bereitzustellen. Die Organisation und Finanzierung der Ferienangebote liegen damit in kommunaler Verantwortung.

Formen von Ferienangeboten

Künftig wird es verschiedene Arten von Ferienangeboten geben:

  • Rechtsanspruchserfüllende Angebote
    Dazu zählen Ferienangebote der Kinder- und Jugendhilfe mit Betriebserlaubnis nach dem SGB VIII sowie Ferienangebote, die unter staatliche Schulaufsicht gestellt sind. Ergänzend sollen auch Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger zur Erfüllung des Rechtsanspruchs beitragen können.

  • Bedarfsdeckende, aber nicht rechtsanspruchserfüllende Angebote
    Bereits bestehende oder geplante Ferienangebote wie Sommercamps oder kommunale Ferienprogramme bleiben weiterhin möglich. Auch wenn sie den Rechtsanspruch formal nicht erfüllen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Deckung des tatsächlichen Betreuungsbedarfs vor Ort.

Ferienangebote unter Schulaufsicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ferienangebote auf Schulgeländen durchgeführt und der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden. Träger können beispielsweise Mittagsbetreuungen, Kooperationspartner von Ganztagsschulen oder Schulen in freier Trägerschaft sein. Diese Angebote sind keine schulischen Veranstaltungen, die Verantwortung für Organisation und Personal liegt vollständig beim jeweiligen Träger oder der Kommune. Lehrkräfte und Schulleitungen sind nicht verpflichtet, können sich aber freiwillig im Rahmen einer Nebentätigkeit beteiligen.

Jugendarbeit als Bestandteil der Ferienbetreuung

Angebote der Jugendarbeit spielen eine zentrale Rolle. Sie werden von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern verantwortet und können zur Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden, dienen jedoch nicht ausschließlich diesem Zweck. Die Planungshoheit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, während Gemeinden für ein ausreichendes Angebot im örtlichen Bereich sorgen sollen.

Organisation, Finanzierung und Elternbeiträge

Eine gesonderte staatliche Förderung von Ferienangeboten ist nicht vorgesehen. Kommunen können Elternbeiträge erheben. Die vom Bund bereitgestellten Mittel zum Ausgleich der laufenden Belastungen werden vollständig an die bayerischen Kommunen weitergegeben; ab dem Jahr 2030 sollen dies rund 200 Millionen Euro jährlich sein.

Weitere wichtige Regelungen

  • Es besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu Ferienangeboten.

  • Eltern sind verpflichtet, ihren Betreuungsbedarf für Schul- und Ferienzeiten bis zum 30. April eines Jahres mitzuteilen. Diese Meldung dient der Planungssicherheit, ist aber keine Voraussetzung für die spätere Inanspruchnahme eines Angebots.

  • Der Rechtsanspruch gilt ab dem tatsächlichen Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse und schließt die Sommerferien nach der vierten Klasse ein.

  • In Bayern besteht während 20 Werktagen pro Jahr kein Anspruch auf Ferienbetreuung (Schließzeit); deren Lage wird vor Ort festgelegt.

Mit dem neuen Rechtsanspruch entsteht ein vielfältiges System an Ferienbetreuungsangeboten in Bayern. Neben rechtsanspruchserfüllenden Angeboten der Jugendhilfe, unter Schulaufsicht oder im Rahmen der Jugendarbeit bleiben auch bewährte, bedarfsdeckende Ferienprogramme ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Betreuungslandschaft. Ziel ist es, den tatsächlichen Bedarf von Familien vor Ort möglichst flexibel und verlässlich abzudecken.

 

Nähere Informationen zur Betreuung in Ferienzeiten finden Sie unter: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/kinderbetreuung/260113_info_ferienangebote_ganztag.pdf

 

Nähere Details zum Ganztagsanspruch in Bayern finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/index.php