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Meta in den USA zu 375 Millionen Dollar Strafe verurteilt Urteil im Prozess um Schutz junger Nutzer

Eine Jury im US‑Bundesstaat New Mexico hat den Technologiekonzern Meta Platforms – Muttergesellschaft von Facebook, Instagram und WhatsApp – zu einer Strafzahlung von 375 Millionen US‑Dollar verurteilt, weil das Unternehmen nach Ansicht der Geschworenen nicht ausreichend für den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf seinen Plattformen gesorgt hat. 

Der Fall war 2023 durch den Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, angestrengt worden. Die Klage machte geltend, Meta habe Verbraucher über die Sicherheit seiner Angebote in die Irre geführt und sei für eine Reihe von Risiken für Minderjährige verantwortlich, darunter sexuelle Ausbeutung und Belästigung durch Erwachsene über die sozialen Netzwerke. 

Während des Prozesses legten Staatsanwälte unter anderem eine Untersuchung vor, bei der verdeckte Mitarbeiter als Minderjährige getarnte Konten auf Facebook und Instagram nutzten – und damit rasch mit unangemessenen Inhalten und Kontaktanfragen konfrontiert wurden. Die Jury schloss, dass Meta gegen Verbraucherschutzgesetze des Bundesstaates verstoßen habe. 

Die verhängte Summe entspricht der maximalen Geldbuße pro Verstoß nach den geltenden Regeln von New Mexico, blieb allerdings deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft ursprünglich geforderten rund 2,2 Milliarden Dollar. Meta kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen und betonte gleichzeitig, dass das Unternehmen sich für den Schutz der Nutzer einsetze und schwierige Herausforderungen bei der Moderation von Inhalten zu bewältigen habe. 

Das Urteil gilt als wegweisend, weil es eines der ersten Jury‑Verfahren ist, in dem ein großer Social‑Media‑Konzern für Gefährdung junger Nutzer zur Rechenschaft gezogen wurde. Es könnte Signalwirkung für zahlreiche weitere laufende und geplante Verfahren gegen Meta und andere Plattformbetreiber haben. 

Quelle: Meta wegen mangelndem Kinderschutz zu Millionenstrafe verurteilt, Handelsblatt, ZDFheute, Reuters (Auszüge und Berichte zu Urteil vom 25. März 2026).