Rechtsberatung Schwaben - KEG-Beratungsservice

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Mitglied der KEG haben Sie eine günstige und attraktive Dienst- und Privathaftpflichtversicherung sowie eine Dienstschlüsselversicherung. Daneben gewährt Ihnen die KEG auch Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten über den dbb Beamtenbund.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen in Schwaben einen zusätzlichen Service mit erfahrenen Beratern an, mit denen Sie bei dienstlichen und versorgungsrechtlichen Fragen und Problemen über die Bezirksgeschäftsstelle in Augsburg Kontakt aufnehmen können.
Nachfolgend darf ich Ihnen unseren Berater vorstellen:

Karl Landherr, Rektor a. D., Thannhausen


Rechtsberatung:

Die Beratung der KEG in versorgungsrechtlichen Fragen, berufsbezogenen Rechtsangelegenheiten und bei sonstigen dienstlichen Problemen ist selbstverständlich vertraulich, kostenlos – aber auch unverbindlich. Beachten Sie bitte, dass nur Ihr Dienstherr (Schulleitung, Schulamt, Regierung) oder Arbeitgeber Ihnen in dienstlichen Angelegenheiten eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann. Ferner können Sie sich auch direkt an den Personalrat oder Ihre Personalvertretung wenden.

Wünschen Sie eine Beratung durch die KEG, wenden Sie sich bitte an die KEG-Bezirksgeschäftsstelle Postanschrift: Kitzenmarkt 20, 86150 Augsburg, Tel.: 0821-31663481 Fax: 0821-31663489 Mail: info@keg-schwaben.de

Die Geschäftsstelle überprüft die Mitgliedschaft und vermittelt Ihnen dann eine entsprechende Person zur individuellen Beratung, die Sie kontaktieren können bzw. die sich mit Ihnen in Verbindung setzt. Als ideal hat es sich erwiesen, die Thematik, Anfrage bzw. Schilderung des Problems zunächst schriftlich einzureichen.

Verfahrensrechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten:

Bei eindeutigen Rechtsangelegenheiten können Sie über die Bezirksgeschäftsstelle beim KEG-Landesverband Bayern schriftlich Rechtsschutz beantragen. Dies erfolgt über ein Formular, dem alle relevanten Unterlagen beigefügt werden müssen. Der Landesverband beantragt dann beim zuständigen Dienstleistungszentrum des Beamtenbunds die Übernahme des Rechtsschutzes und übergibt diesem die vom Mitglied überlassenen Unterlagen. Auf keinen Fall dürfen Sie sich selbst einen Anwalt nehmen und dann die Rechnung an die KEG senden.

Die notwendigen Antragsformulare und die Rechtsschutzordnung für die KEG im Rahmen der Rechtsschutzordnung für den dbb mit weiteren wichtigen Infos und Bedingungen können heruntergeladen werden.

Link zur KEG Bayern "Rechtsschutz"

Link zur KEG Deutschland "Rechtsschutz"

Link zum Bayerischen Beamtenbund "Rechtsschutz"

Link zum Deutschen Beamtenbund "Rechtsschutz"

Rechtsschutzantrag zum Herunterladen, zum Ausfüllen am PC, zum Ausdrucken und zum Weiterleiten!)

Ich wünsche Ihnen, dass Sie möglichst wenig Rechtsberatung bzw. Rechtsschutz brauchen. Sollten Sie aber unsere Hilfe nötig haben, dann gilt bei der KEG und beim Beamtenbund das (abgewandelte) Sprichwort „Guter Rat ist nicht teuer!“

Mit freundlichem Gruß
Ursula Kiefersauer
Ehrenvorsitzende der KEG-Schwaben