Rechtsschutz
Die KEG bietet Ihnen bei juristischen Fragen und Problemen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der früheren oder derzeitigen beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen, unter Umständen gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Dieser Rechtsschutz ist unter Umständen in der Mitgliedschaft beinhaltet. Die Gewährung richtet sich nach unserer Rechtsschutzordnung.
Sofern Sie berufsbezogenen Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mailan unsere Rechtsabteilung. Wir benötigen eine kurze Zusammenfassung Ihres Anliegens. Sofern eine Frist einzuhalten ist, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig und weisen uns auf den Fristablauf hin. Ihre Anfrage wird nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für von Ihnen selbst eingeschaltete Rechtsanwälte grundsätzlich nicht übernommen werden können.
Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag der KEG Bayern für Sie als KEG-Mitglied durch. Rechtsschutz kann generell nur über die KEG Bayern als Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.