Versicherung

Unser Versicherungspartner

Die NÜRNBERGER VERSICHERUNG ist unser Versicherungsträger, welcher seit bereits über 100 Jahren dem Öffentlichen Dienst verbunden ist und sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat.  Aus dieser langjährigen Erfahrung versteht die NÜRNBERGER Versicherung die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse Ihres Berufsstandes.

 

Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und den umfassenden Kenntnissen über die Versorgungssituation und den Versicherungsbedarf aller Be­schäftigten im Öffentlichen Dienst. Mit dem Profi-Schutz von der NÜRNBERGER VERSICHERUNG sind diese Bereiche bedarfsgerecht abgedeckt:

  • Privathaftpflichtversicherung(Auszug):

    • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    • Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen, Be- und Entladeschäden, Ehrenamtliche Tätigkeiten

    • Verlust auch von privaten Schlüsseln, bis 100.000 EUR für berufliche Schlüssel bis 50.000 EUR für fremde, private Schlüssel

Zum Versicherungspaket im geschützten Mitglieder-Servicebereich.

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Schaden melden will?

Sofern Sie einen Schaden melden möchten, laden Sie das Formular Schadenmeldebogen herunter, füllen es aus und senden es an die Geschäftsstelle Ihres Bezirksverbandes, Adressen siehe unten.

Die Bezirksgeschäftsstelle prüft Ihre Mitgliedschaft, setzt die Mitgliedsnummer ein und zeichnet das Formular ab. Anschließend leitet die Geschäftsstelle Ihre Schadenmeldung an die NÜRNBERGER Versicherung weiter, die sich gegebenenfalls bei Rückfragen direkt an Sie wendet. Die Schadennummer wird von der NÜRNBERGER Versicherung eingesetzt.

Formular für NeuschadenfallBitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Ihren Bezirk.

KEG Oberfranken, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg
KEG Mittelfranken, Königstraße 64, 90402 Nürnberg
KEG Oberbayern, Herzogspitalstr. 13/V, 80331 München
KEG Niederbayern, Domplatz 7, 94032 Passau
KEG Oberpfalz, Weinweg 31, 93049 Regensburg
KEG Schwaben, Kitzenmarkt 20, 86150 Augsburg
KEG Unterfranken, Schlörstraße 2, 97074 Würzburg

FAQs zur Haftpflichtversicherung

Sobald ein Schaden eingetreten ist, teilen Sie diesen bitte schnellstmöglich Ihrem Berufsverband mit. Dieser leitet den Schaden an die zuständige Sachbearbeitung bei der NÜRNBERGER VERISCHERUNG weiter.

Link zum Formular zur Schadensmeldung

www.keg-bayern.de/fileadmin/fileadmin/fileadmin/keg-bayern/Content/Redaktion/Dateien/Versicherung/23_12_15_Schadenformular_KEG.pdf

Schäden, die Sie bei Verwandten versehentlich verursachen, werden von der Privathaftpflicht übernommen. Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Geschädigten nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben, also getrennte Haushalte führen.

Unter Mietsachschäden fallen alle Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und die nicht Ihr Eigentum sind, also Wände, Böden, Türen, Fensterrahmen sowie Bad- und Sanitäreinrichtung. Glasscheiben und Ceranfelder sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgenommen und müssen separat abgesichert werden. Die Glasversicherung ist immer ein separater Baustein. Nicht zu Mietsachschäden zählen Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung.

Mit fremden Schlüsseln sind Schlüssel gemeint, die Ihnen nicht selbst gehören, also beispielsweise der Haustürschlüssel der Mietwohnung. Auch Garagen-, Keller- und Hotelschlüssel gehören dazu und sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Schlüssel des Eigenheims oder der Eigentumswohnung sind Ihr Eigentum und damit nicht Teil der Schlüsselversicherung.

Eine vorzeitige Kündigung einer der beiden Policen ist in der Regel nur für die jüngere der beiden Policen möglich. Sie können Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung unter Hinweis auf die Gruppenversicherung sofort kündigen. Die sofortige Kündigung ist aufgrund der Gruppenversicherung auch bei langfristigen Verträgen möglich.

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner bzw. der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner unter Ausschluss gegenseitiger Ansprüche:

unverheiratete Kinder, bei volljährigen jedoch nur solange sie sich noch in Schul- oder in unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden, auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht;

volljährige Kinder:

- In häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder;

- Nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder, die zur Schule gehen oder in einer Berufsausbildung sind, die direkt an die Schulzeit anschließt;

- Nicht in Gemeinschaft lebende volljährige Kinder, die einen Wehr- oder Zivildienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen;

- Nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder, die sich zwischen dem Ende der Schule und der anschließenden Ausbildung befinden – oder zwischen dem Ende der Ausbildung und dem

Beginn einer zweiten Ausbildung;

- Nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder, wenn sie eine zweite Ausbildung machen;

- Nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder, die nach dem Ende der Ausbildung arbeitslos sind;

- Mitversicherte behalten ihren Versicherungsschutz – auch wenn sie die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr erfüllen bis 15 Monate.

Gefälligkeitsschäden entstehen bei unentgeltlicher Hilfe, etwa bei einem Umzug. Im Falle leichter Fahrlässigkeit, die Sachschäden zur Folge haben, kann diese der VN der Versicherung melden.

Schäden, die Sie als Radfahrer, Fußgänger oder Inline-Skater verursachen, sind durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Ja, sofern dieses noch unter den Fahrradbegriff fällt. Ein Fahrrad fällt nur dann unter den Fahrradbegriff, wenn es zur Fortbewegung zwingend der Muskelkraft bedarf und es nicht versicherungspflichtig ist.

Als Mitversichert gelten Halter oder Hüter von zahmen Haustieren (z.B. Katzen), gezähmten Kleintieren und Bienen.

Ausgeschlossen sind jedoch Halter von Hunden (ausgenommen Blinden-, Behindertenbegleit- sowie Hör- und Signalhunde), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Sicherheit im Klassenzimmer:Die Bedeutung der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Als engagierte Pädagogen tragen Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Verantwortung für ihre Schüler und deren Wohlergehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um Lehrerinnen und Lehrer vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen zu schützen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Unfälle können überall und jederzeit passieren, sei es im Klassenzimmer, auf dem Schulgelände oder bei außerschulischen Aktivitäten. Durch den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung können Lehrer sicherstellen, dass sie im Falle von Schadensersatzansprüchen oder rechtlichen Auseinandersetzungen angemessen abgesichert sind.

Bei der KEG Bayern ist die Diensthaftpflichtversicherung speziell für Lehrerinnen und Lehrer mit im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Sorgen Sie vor und sichern Sie sich und Ihre Schüler ab – denn Ihre Berufung ist es, zu lehren, nicht zu haften!

Warum eine Haftpflichtversicherung wichtig ist

Eine Haftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für jeden von uns. Unvorhergesehene Ereignisse können schnell zu unerwarteten Kosten führen, und eine Haftpflichtversicherung bietet Ihnen den Schutz, den Sie benötigen, um finanzielle Risiken abzudecken.

Als Mitglied der KEG Bayern sind Sie automatisch haftpflichtversichert. Diese Versicherung schützt Sie im Falle von Schadensersatzansprüchen, die während Ihrer Mitgliedschaft entstehen könnten. Egal ob es sich um Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden handelt, Ihre Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie in solchen Fällen abgesichert sind.

Dienstschlüsselversicherung für Lehrer: Warum sie unverzichtbar ist

Als Lehrerin und Lehrer sind Sie nicht nur für die Bildung und Sicherheit Ihrer Schüler verantwortlich, sondern tragen auch die Verantwortung für die Schlüssel, die den Zugang zu sensiblen Bereichen der Schule ermöglichen. Eine Dienstschlüsselversicherung ist daher unverzichtbar, um sich gegen die finanziellen Folgen von Verlust oder Diebstahl dieser Schlüssel abzusichern.

Warum also brauchen Sie als Lehrerin bzw. Lehrer eine Dienstschlüsselversicherung?

  1. Schutz vor finanziellen Verlusten: Wenn Lehrerschlüssel verloren gehen oder gestohlen werden, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine Dienstschlüsselversicherung deckt die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln ab, die ansonsten aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.

  2. Sicherheit für die Schule: Verlorene oder gestohlene Schlüssel können die Sicherheit der Schule und ihrer Schüler gefährden. Indem Sie eine Dienstschlüsselversicherung abschließen, tragen Sie dazu bei, dass die Sicherheitseinrichtungen der Schule schnell wiederhergestellt werden können.

  3.  Beruhigendes Gefühl: Mit einer Dienstschlüsselversicherung können Sie beruhigt sein, dass im Falle eines Schlüsselverlusts oder -diebstahls die finanziellen Auswirkungen abgedeckt sind, und sich auf Ihre pädagogische Aufgabe konzentrieren.

  4. Haftungsrisiken minimieren: Durch den Abschluss einer Dienstschlüsselversicherung können Lehrerinnen und Lehrer mögliche Haftungsrisiken minimieren, die aus dem Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln entstehen könnten.

Eine Dienstschlüsselversicherung bietet Lehrerinnen und Lehrern sowie Schulen somit einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Schlüsselverlusten und trägt dazu bei, die Sicherheit der Schule zu gewährleisten. In der KEG-Mitgliedschaft ist eine Dienstschlüsselversicherung inkludiert.