Tarifverhandlungen

Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion bietet die KEG ihren Mitgliedern tatkräftige Unterstützung sowohl in tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Fragen, als auch im Falle von beruflichen Rechtsstreitigkeiten. Grundsätzlich darf sich jede Kollegin und jeder Kollege, d.h. auch (Noch)-Nicht-Gewerkschaftsmitglieder an Warnstreiks beteiligen. Ihr kommunaler Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Ebenso sind Benachteiligungen oder Maßregelungen wegen der Streikteilnahme durch Ihren Arbeitgeber nicht gestattet. Raten Sie jedoch Ihren nichtorganisierten Kolleginnen und Kollegen zum Beitritt zur KEG. Nicht nur, dass wir über die dbb tarifunion Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe aktiv mitgestalten und viele Serviceleistungen bieten, wir zahlen unseren Mitgliedern auch Streikgeld aus. Der dbb hat die Kernpunkte zum Thema Streik zusammengefasst. Weitere Informationen zum Thema "Arbeitskampf" finden Sie in unserem Mitglieder-Bereich.

Beamtenpflichten: Dienstleistungspflicht - Was bedeutet das?