Streik als KEG-MitgliedWas es zu beachten gibt

Die Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am  11. Oktober 2023 begonnen.

Forderungen zur Einkommensrunde 2023 mit der TdL sind:

  • 10,5 Prozent, mindestens 500 Eure monatlich

  • für Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen / Praktikanten 200 Euro monatlich

  • Laufzeit 12 Monate

  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

Wir müssen davon ausgehen, dass es ohne vorhergehende (Warn-)Streiks in der geplanten dritten Verhandlungsrunde ab dem 7. Dezember 2023 zu keinem Ergebnis kommen wird. Gerne weisen wir Sie deshalb auf die vom dbb bereitgehaltenen Informationen und Flyer rund um das Thema Arbeitskampf hin.

Sie sind im Beamtenverhältnis und dürfen nicht streiken? Ja, das stimmt, aber sie dürfen demonstrieren!

Das Streikrecht ist ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten. Für verbeamtete Lehrer gilt jedoch ein generelles Streikverbot, das auf ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat beruht.

Sie als Lehrkräfte dürfen sich aber an Demonstrationen beteiligen, die zum Beispiel während Ihrer Pausenzeiten oder in Ihrer Freizeit stattfinden.

Viele Rechtsfragen und Probleme können die Streikleitungen und Ansprechpartner/-innen vor Ort bereits mithilfe der dbb-Arbeitskampfmappe lösen. Kurz und aktuell ergänzen hier Flyer und Infos des dbbs.