Schlichtung im Öffentlichen Dienst: So geht es jetzt weiter
Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wollen im Rahmen einer Schlichtung den Tarifkonflikt bei Bund und Kommunen beenden. Doch wie lange dauert eine Schlichtung, wer sind die Schlichter und wie kann ein Ergebnis aussehen? Ein paar Fragen und Fakten.
Die Formulierung klingt seltsam: Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben die Schlichtung angerufen. Gemeint ist damit der Beginn eines Schlichtungsverfahrens, das nun helfen soll, den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst zu beenden.
Im besten Fall gelingt das mit einem Vorschlag durch die zwei Schlichter, dem beide Seiten – also die Gewerkschaften ver.di, dbb Beamtenbund, GEW, GdP, IG BAU und die Arbeitgeber VKA sowie der Bund zustimmen können. Am Donnerstagmorgen hatten die beteiligten Parteien das Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen erklärt. Es folgt das Schlichtungsverfahren, dass folgendermaßen ablaufen könnte.
Das Schlichtungsverfahren folgt einem gemäß der zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion getroffenen Schlichtervereinbarung von 2011 festgelegten Verfahren, teilte eine Sprecherin der VKA mit. Demnach muss innerhalb von drei Tagen die Schlichterkommission gebildet werden und innerhalb von sechs Tagen nach Ausrufen der Schlichtung tritt diese erstmalig zusammen.
Die Schlichtungskommission besteht aus 12 Vertretern aus den Gewerkschaften und 12 Vertretern der Arbeitgeberseite. ver.di und die Arbeitgeber bestimmen je einen unparteiischen Schlichter. Die Schlichter wechseln sich von Schlichtung zu Schlichtung im Vorsitz der Verhandlungen ab. In dieser Tarifrunde übernimmt der von ver.di berufene Schlichter den Vorsitz (s. unten), er ist damit stimmberechtigt. Bei einem Patt in der Schlichtungskommission gibt seine Stimme den Ausschlag. Am Ende gibt die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung ab. Über diese Einigungsempfehlung verhandeln ver.di und die Arbeitgeber dann erneut.
• Auf Seiten der Arbeitgeber wurde der ehemalige sächsische Ministerpräsident Professor Dr. Georg Milbradt als unparteiischer Vorsitzender berufen.
• Die Gewerkschaften ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion haben Herr Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, als unparteiischer Vorsitzender der Schlichterkommission benannt. Herr Lühr ist in diesem Schlichtungsverfahren stimmberechtigt.
Gemäß § 9 Absatz 1 der Schlichtungsvereinbarung vom 25. Oktober 2011 besteht spätestens vom Beginn des dritten Kalendertages an, der auf den Tag der förmlichen Erklärung des Scheiterns folgt, Friedenspflicht. Ab dem 2. April 2023 gilt diese dann, das heißt, es darf nicht mehr gestreikt werden. Ver.di-Chef Frank Werneke hat bis zu diesem Termine neue Warnstreiks angekündigt: „Bis zu Beginn der Friedenspflicht am Sonntag planen wir einzelne Warnstreiks in verschiedenen Teilbereichen, darunter auch in Kitas oder Kliniken.“
Das Schlichtungsverfahren unterteilt sich in zwei Phasen. Zunächst tritt die Schlichtungskommission zusammen, um binnen einer Woche eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten. Anhand dieser Empfehlung müssen die Tarifvertragsparteien spätestens nach drei Werktagen ihre Verhandlungen mit dem Ziel der Einigung wiederaufnehmen. Am Ende des Schlichtungsverfahrens muss eine Einigungsempfehlung der Schlichterkommission zustande kommen. Im besten Fall akzeptieren Gewerkschaften und Arbeitgeber den Schlichtervorschlag. Dann kann dieser Grundlage für einen neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD) sein.
Erklärt eine Tarifvertragspartei die Verhandlungen erneut für gescheitert, kann eine erneute Schlichtung angerufen werden. Oder: Die Gewerkschaften rufen ihre Mitglieder zur Urabstimmung über unbefristete Streiks auf. Das hätte zur Folge, dass die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bundesweit streiken können. Im Unterschied zu den bisherigen Warnstreiks sind diese Streiks dann unbefristet. Ver.di und Beamtenbund haben für diesen Fall mehrfach auf die hohe Streikbereitschaft ihrer Mitglieder hingewiesen.
Zum letzten Mal, dass ein Schlichtervorschlag nicht angenommen wurde, war 1992. Es folgten elf Tage flächendeckende Streiks, die das Land weitgehend lahmlegten. Am Ende hat man in weiteren Verhandlungen dann doch die Vorschläge der Schlichterkommission angenommen.
2010 wurde der Schlichtervorschlag direkt angenommen und weitere Streiks waren damit vom Tisch. Unter Vorsitz der damaligen Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD, Ex-Bürgermeister von Hannover) und Milbradt sollte der Lohn um 2,3 Prozent erhöht werden.
Quelle: Öffentlicher Dienst – News https://oeffentlicher-dienst-news.de/schlichtung-oeffentlicher-dienst