Streik als KEG-MitgliedWas es zu beachten gibt

Tarifeinigung TV-L erzielt!

Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifvertragspartner nach langen und zähen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss für die Länder (TV-L) geeinigt. Eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf den Beamtenbereich in Bayern wurde von Finanzminister Albert Füracker di-rekt im Anschluss daran zugesichert.
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung im TV-L:

  • steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (1.800 Euro noch im Dez. 23, für Azubis 1.000 Euro; Jan. bis Okt. 24 jeweils 120 Euro, für Azubis 50 Euro)

  • ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag)

  • ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).

  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro erhöht.

  • Vertragslaufzeit: 25 Monate (31.10.2025)

Übertragung auf den Beamtenbereich in Bayern zugesagt:
Der Freistaat Bayern wird das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beam-tinnen und Beamte übertragen. Insbesondere gilt dies auch für Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Für den Beamtenbereich muss die Umsetzung durch Gesetz geregelt werden. Der BBB wird das kommende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.

Sie sind im Beamtenverhältnis und dürfen nicht streiken? Ja, das stimmt, aber sie dürfen demonstrieren!

Das Streikrecht ist ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten. Für verbeamtete Lehrer gilt jedoch ein generelles Streikverbot, das auf ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat beruht.

Sie als Lehrkräfte dürfen sich aber an Demonstrationen beteiligen, die zum Beispiel während Ihrer Pausenzeiten oder in Ihrer Freizeit stattfinden.

Viele Rechtsfragen und Probleme können die Streikleitungen und Ansprechpartner/-innen vor Ort bereits mithilfe der dbb-Arbeitskampfmappe lösen. Kurz und aktuell ergänzen hier Flyer und Infos des dbbs.