Die KEG ist keine kirchliche Organisation, sondern vielmehr ein Verband, der der Kirche, schon alleine durch ihre Gründungsgeschichte und damit mit dem „K“ im Verbandsnamen, nahesteht. Nach Ansicht des Kirchenrechtlers Heribert Hallermann sind Vereine, Verbände und Initiativen, wie wir es sind, ein bereits bestehender elementarer Teil der Kirche, der durch das Leben christlicher Werte im Miteinander die Kirche lebendig halten kann.
Konfessionszugehörigkeit spielt für unsere Mitglieder keine Rolle, jedoch ist es durchaus wünschenswert, dass Menschen, die sich für eine Mitgliedschaft in der KEG entscheiden, unsere christlichen Werte nicht fremd sind, bzw. diese auch im beruflichen und privaten Umgang pflegen. Für den ‚Verband KEG‘ sind sie die Grundlage allen Agierens jeglicher Verbandsaufgaben, sowohl innerhalb der Mitgliederstrukturen, als auch und außerhalb in der Zusammenarbeit mit Politik, Staat und Kirche.
So wirken wir indirekt, in eigener Verantwortung daran mit, dass die christlichen Werte gelebt und gestärkt werden. Durch unseren geistlichen Beirat erfahren wir in dieser Beziehung große Unterstützung und Impulse. Seit 2016 freuen wir uns über die Zusammenarbeit mit Pfarrer Rainer Maria Schießler aus der Münchner Pfarrei St. Maximilian im Glockenbachviertel.
Die katholische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Bayern. Die Tarifregelungen aller Beschätigten werden von "Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts, den KODAen, beschlossen. Für die Mitarbeiter des Caritas-Bereichs ist die "Arbeitsrechtliche-Kommission" des Caritas-Verbandes zuständig, die übrigen bayerischen Kirchenangestellten fallen in den Bereich der Bayerischen Regional-KODA.
Die KEG ist mit einem Sitz in der bayerischen Regional-KODA repräsentiert (Gewerkschaftsvertreter gem. § 4 Abs. 2 BayRKO). So können wir uns auch effektiv für Arbeitnehmer mit kirchlichen Dienstgebern einsetzen.
Auf der Webseite KODA Kompass der Dienstnehmerseite finden Sie vielfältige Informationen rund um die Arbeitswelt in der sog. "verfassten" Katholischen Kirche Bayerns, insbesondere zu ihrem Arbeitsvertragsrecht (ABD) - dem „Tarifrecht“. Die "Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen" (KODA) gestaltet das ABD. Sie setzt sich aus Dienstnehmer- und Dienstgeberseite paritätisch zusammen. Alle Dienstnehmervertreterinnen und -vertreter finden Sie hier (s. "Personen und Kontakte", Mitarbeiterseite). Außerdem erhalten Sie auf der Homepage der KODA Erläuterungen zum arbeits- und sozialrechtlichen Kontext. Des Weiteren gibt es spezielle Hinweise für verschiedene Berufsfelder. -> Tipps-für-ihre-Suche !