Bayerische Regional-Koda
Die katholische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Bayern. Neben Theologen und Religionspädagogen sind auch viele Erzieher und Kinderpfleger in katholischen Kindertagesstätten und Lehrkräfte an kirchlichen Schulen tätig. Die Tarifregelungen aller Beschätigten werden von "Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts, den KODAen, beschlossen. Für die Mitarbeiter des Caritas-Bereichs ist die "Arbeitsrechtliche-Kommission" des Caritas-Verbandes zuständig, die übrigen bayerischen Kirchenangestellten fallen in den Bereich der Bayerischen Regional-KODA.
Die KEG ist mit einem Sitz in der bayerischen Regional-KODA repräsentiert (Gewerkschaftsvertreter gem. § 4 Abs. 2 BayRKO). So können wir uns auch effektiv für Arbeitnehmer mit kirchlichen Dienstgebern einsetzen.
Auf der Webseite KODA Kompass der Dienstnehmerseite finden Sie vielfältige Informationen rund um die Arbeitswelt in der sog. "verfassten" Katholischen Kirche Bayerns, insbesondere zu ihrem Arbeitsvertragsrecht (ABD) - dem „Tarifrecht“. Die "Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen" (KODA) gestaltet das ABD. Sie setzt sich aus Dienstnehmer- und Dienstgeberseite paritätisch zusammen. Alle Dienstnehmervertreterinnen und -vertreter finden Sie hier (s. "Personen und Kontakte", Mitarbeiterseite). Außerdem erhalten Sie auf der Homepage der KODA Erläuterungen zum arbeits- und sozialrechtlichen Kontext. Des Weiteren gibt es spezielle Hinweise für verschiedene Berufsfelder. -> Tipps-für-ihre-Suche !