Schulaufsicht

Die Schulaufsichtsbeamten der KEG treffen sich in der Regel einmal jährlich zu einer Tagung und diskutieren aktuelle schulpolitische Entwicklungen. Auch standespolitische Fragen sind Gegenstand der Tagung. Zu den Gästen zählen neben einem Ehrengast aus der Schulpolitik oder aus dem Kultusministerium regelmäßig der Landesvorsitzende der KEG sowie eine Vertreterin/ein Vertreter aus dem Schulaufsichtsverband.

Bettina Betz
Referatsleitung

Das Treffen der KEG-Schulrätinnen und Schulräte sowie der KEG-Schulamtsdirektorinnen und -direktoren, die aus allen bayerischen Bezirken anreisen, dient selbstverständlich auch der persönlichen Begegnung und der Diskussion fachlicher Fragen im kleinen Kreis. Auch eine große Anzahl von pensionierten Mitgliedern der Schulaufsicht nimmt jährlich an der Tagung teil, um sich über neue Entwicklungen zu informieren.

Zu den ständigen Aufgaben des Referates Schulaufsicht gehört es, Auskunft zu aktuellen Themen der Schul- und Bildungspolitik aus Sicht der Schulämter zu geben, den Landesvorsitzenden zu beraten sowie Probleme und Schwierigkeiten der Grund- und Mittelschulen für Beratungstermine des Landesvorsitzenden am Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzubringen, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.

Aufgaben der Staatlichen Schulämter

(KMBek vom 25. Mai 2023)
Nach Art. 111 BayEUG gehören zur staatlichen Schulaufsicht

  • die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,

  • die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Schulen,

  • die Förderung und Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen,

  • die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal und

  • die Förderung der Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.

Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Grund- und Mittelschulen den Staatlichen Schulämtern.