Schulberatung

Die Schulberatung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen Schullandschaft. Unsere Kolleginnen und Kollegen bieten in vielfältigen Bereichen Unterstützung und Begleitung. Sie sind Experten und Ansprechpartner für alle am Schulsystem Beteiligten.
Die Zusammenarbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer als zwei Berufsgruppen in einem bereits lange existierenden „multiprofessionellen Team“ steht bei uns im Fokus. Sowohl Berührungspunkten als auch Überschneidungen und klar abzugrenzenden Arbeitsbereichen sind hier Rechnung zu tragen.

Susanne Tober
Refaratsleitung
Andreas Fichtl
Birgit Armbruster
Daniela Drummer
Marius Glombitza
Burkard Sterk
Anna Maria Schink

Aktuelle Forderungen der KEG

Die KEG setzt sich dafür ein, dass für jeden einzelnen Schulamtsbezirk die Funktion der Beratungslehrkraft am Staatlichen Schulamt als Beförderungsamt Beratungsrektorin und Beratungsrektor als qualifizierter Beratungslehrer geschaffen wird. Die bestehenden Stellen der Beratungsrektorinnen und Beratungsrektoren als qualifizierte Beratungslehrkräfte müssen entsprechend erhöht werden.

Die derzeitige Situation, dass eine Beratungsrektorin/ein Beratungsrektor für zwei oder mehr Schulamtsbezirke zuständig ist, entspricht nicht den Anforderungen der Position und den Aufgaben der Beratungslehrkraft am Staatlichen Schulamt:

  • Diese erfordert eine intensive Kenntnis der Zuständigkeiten und Erfordernisse vor Ort im Sinne einer vertrauensvollen und fallbezogenen Zusammenarbeit,

  • als Voraussetzung, um fundierte und qualifizierte Beurteilungsbeiträge für die Kolleginnen und Kollegen, die der beraterischen Arbeit der Kolleginnen und Kollegen gerecht werden können

  • und als qualifizierte Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Die KEG setzt sich dafür ein, dass für die Betreuung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in den Bereichen der Schulpsychologie und des Beratungslehramts analog zu den Betreuungslehrerstunden eine Anrechnungsstunde gewährt wird.

Die KEG setzt sich dafür ein, dass die Berechnungsgrundlage von 1 Anrechnungsstunde (UZE) pro 185 Schüler für die Beratungslehrkräfte spürbar gesenkt wird.

Die KEG setzt sind dafür ein, dass die Deckelung der Anrechnungsstunden für die Beratungslehrkräfte mit maximal 6 UZE aufgehoben wird.

Weitere Schulberatungsthemen

  • Die Budgetierung der Beratungslehrkräfte und des schulpsychologischen Dienstes muss gesichert werden – hier sind Lösungen z. B. über die Kreisumlage denkbar. Es ist unhaltbar, dass die Qualität der Diagnostik z. B. durch veraltete oder nicht vorhandene Testausstattung leidet.

  • Der Lehrberuf muss wieder attraktiver werden durch mehr berufliche Flexibilität, Teilzeitmodelle, Sabbatjahre, frei wählbare Einsatzorte etc.

  • Keine Deckelung der Klassen an den Förderzentren

  • Stabile Versorgung mit dem mobilen Sonderpädagogischen Dienst, der nicht als mobile Reserve an den Förderzentren dienen darf.

  • Aktualisierte Tätigkeitsbeschreibungen für die Arbeitsfelder von Beratungslehrkräften und SchulpsychologInnen vonnöten

  • Überarbeitung des Tätigkeitsberichtes, der die Aufgabenbereiche der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen abbildet

  • Qualitätssicherung der Beratung (Spezialisierung, Fortbildung – Möglichkeit der Teilnahme trotz dünner Vertretungsdecke) – mit Erhöhung der Anrechnungsstunden verbessert

  • Offene Ganztagesangebote mit qualifiziertem pädagogischem Personal wäre als „Zwischenlösung“ zur gebundenen Ganztagesklasse wünschenswert

  • Ersatz für erkrankte Beratungskräfte ist nicht vorgesehen, andere müssen dies in Mehrarbeit übernehmen – hier müssen flexible Lösungen ermöglicht werden.