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28.04.2023

Die Bayerische Übertrittsempfehlung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler eine Schulart finden, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht und in der sie sich entfalten und erfolgreich lernen können. Die Beurteilungskompetenz unserer Grundschullehrkräfte ist dafür unverzichtbar und sollte nicht in Frage gestellt werden.

Die KEG Bayern spricht sich für das bewährte bayerische Übertrittsverfahren aus!

Zeugnisse, Elterngespräche, Lernentwicklungsgespräche und Übertrittsempfehlungen sind wichtige Orientierungshilfen für die Grundschulkinder und Eltern, um zu wissen, welche weiterführende Schule für sie am besten geeignet ist. Die Empfehlung basiert auf einer umfassenden Beurteilung der schulischen Leistungen, des Lernverhaltens und der Fähigkeiten des Schülers oder der Schülerin. Die Grundschullehrkräfte begleiten ihre Schülerinnen und Schüler über vier volle Schuljahre und können so eine qualifizierte Empfehlung geben. An dieser sollte man nicht rütteln, sondern sich darauf verlassen.

Die in Bayern bewährte und verpflichtende Übertrittsempfehlung ist dringend notwendig, nicht nur, um den Schülerinnen und Schülern den für sie passenden Bildungsweg zu ermöglichen, sondern auch, um unser international gelobtes, differenziertes und durchlässiges Bildungssystem zu erhalten. Ein wichtiger Punkt dabei ist, alle Bildungswege gleichermaßen wertzuschätzen, um so den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

Es ist zudem in diesen Zeiten mehr denn je wichtig, Eltern mithilfe der Übertrittsempfehlung dabei zu unterstützen, die Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen ihrer Kinder realistisch einzuschätzen, damit diese Freude am Lernen haben, wissbegierig und neugierig bleiben und den für sie am besten geeigneten Bildungsweg wählen.

Leistungskultur sollte wieder mehr Einzug in unsere Schulen halten und wieder mehr positive Wertschätzung erfahren. Notengebung darf nicht mit Angst und psychischem Druck gleichgesetzt werden.