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08.03.2023

A13 kommt - aber wann und wie? Hier ist der Stand der DINGE!

Es ist höchste Zeit für den Durchbruch zu "A 13 für alle"

Hintergrund des Durchbruchs

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder kündigte nach langjähriger Forderung der KEG Bayern endlich im September 2023 die A 13 (vorerst) für alle Mittelschullehrkräfte an, die Grundschullehrkräfte wurden anschließend mit einbezogen. Zwecks Mittelbereitstellung ist die Umsetzung schrittweise, in Stufen geplant.

Das bedeutet die Angleichung der Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte an allen Schularten in A 13 - in Schritten. Die Frage nach A 13 als Eingangsamt für Grund- und Mittelschullehrkräfte war eigentlich keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern des politischen Willens. Beginnen soll ab nächster Legislaturperiode die Mittelschule, aber laut Ministerium gleichzeitig auch die Grundschule. Wobei die Legislaturperiode im Oktober nach der Wahl beginnt und das Schuljahr bereits im September startet. Damit das kein Wahlversprechen wird, muss damit zum Schuljahresstart begonnen werden. Natürlich freuen sich berechtigt viele unserer KEG-Mitglieder über die neue Vergütung. Allerdings müssen die Lehrkräfte noch ein bisschen warten, denn noch ist unklar, wie diese stufenweise Einführung aussieht. Die Art der Umsetzung ist alleinige Sache des Kultusministeriums und wird dort aktuell diskutiert. Derzeit gibt es zu einer möglichen Anhebung auf A 13 nur eine Absichtserklärung des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder. Geplant ist eine stufenweise Einführung über den Zeitrahmen von fünf Jahren. D. h. nach fünf Jahren sollen alle Lehrerinnen und Lehrer in der Besoldung A 13 angelangt sein.

Aber wie sieht diese Umsetzung aktuell aus?

Welche Optionen der stufenweisen Einführung werden im Kultusministerium diskutiert?

  • Leistungsbezogene Einführung (Kohorten Regelung) nach Dienstlicher Beurteilung
  • Gleichmäßige Einführung (in gleichen Stufen) über ein Zulagensystem für alle Lehrerinnen und Lehrer (KEG-Präferenz) 

Beide Varianten würden fünf Jahre dauern, von 2023 bis 2028

Ist Bayern damit vorne?

In immer mehr Bundesländern wurde die Eingangsbesoldung inzwischen – unabhängig von der Schulform – auf A13 angehoben. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Angleichung schon beschlossen bzw. weitestgehend umgesetzt. Dort bekommen alle Lehrkräfte zum Einstieg eine Besoldung nach A 13, wenn sie verbeamtet sind, bzw. ein Gehalt nach E 13, wenn sie angestellt sind. Zuletzt sind zwei weitere Bundesländer, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen diesen Schritt gegangen. Beide Bundesländer haben nach den Landtagswahlen im Frühjahr bzw. Herbst 2022 in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen von A 12 auf A 13 anzuheben. In Nordrhein-Westfalen soll die Anhebung bis 2026 vollzogen sein, bis dahin bekommen die Grundschullehrkräfte eine Zulage, die stufenweise steigt. In Niedersachsen wird der Plan zur Umsetzung der Anhebung derzeit ausgearbeitet. Im Januar 2023 hat nun auch Hessen die Angleichung verkündet. Bis 2028 soll sie schrittweise umgesetzt werden. Damit schließt sich Bayern einer langen Liste hinten an.

Löst A13 das Problem des Lehrermangels?

A 13 als Eingangsamt löst das Problem des Lehrermangels sicherlich nicht, dazu braucht es insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen für Grund- und vor allem für Mittelschullehrkräfte.

Eine angeglichene Eingangsbesoldung ist aber ein wichtiger Teil eines Lösungspaketes. Gerade die derzeitige Situation, in der immer mehr Lehrkräfte aus den nördlichen Regierungsbezirken Bayerns und Schwaben in angrenzende Bundesländer mit A 13-Besoldung abwandern und für Grund- und Mittelschulen zweitqualifizierte Lehrkräfte aus Gymnasium und Realschule in ihre mit A 13 besoldeten Ursprungsschularten zurückgehen, zeigt deutlich, dass die A 13-Besoldung durchaus ein Argument für die Wahlentscheidung für ein Lehramt darstellt.

Die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen müssen im Vergleich mit den Lehrämtern der anderen Schularten monetär konkurrenzfähig werden. Zumindest der Verdienst in den Einstiegsjahren muss vergleichbar sein, wenn schon die Endgruppen der Besoldung und die Wochenstunden stark abweichen und sich dadurch so mancher doch in anderen weiterführenden Schularten einschreibt.