Zurück zur Liste
20.09.2023

Sieben Kernforderungen für die Umsetzung!

KEG Bayern sieht die neuen Aufstiegsmöglichkeiten für Förderlehrkräfte kritisch

Ab dem Schuljahr 2024/2025, so die Verlautbarung des Kultusministers vom 18. September 2023, soll es für bayerische Förderlehrkräfte eine Weiterqualifizierung zur „Fachlehrkraft für Deutsch als Zweitsprache“ bzw. zur „Fachlehrkraft für Inklusion“ geben. Die KEG Bayern begrüßt die Entscheidung des Kultusministeriums, neue Aufstiegsmöglichkeiten für Förderlehrkräfte zu schaffen. Dies würdigt die Arbeit aller Förderlehrkräfte, die ohnehin schon oft den Unterricht in DaZ sowie die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf und somit die so wichtigen Aufgaben von Integration und Inklusion an den Schulen übernehmen.

Der „Fachlehrerstatus“ bringt alle Rechte und Pflichten als Fachlehrkraft mit sich, wie beispielsweise die Einstiegsbesoldungsgruppe A 10, die Aufnahme in den Art. 59 BayEUG, aber auch Notengebung und 29 eigenverantwortliche Unterrichtsstunden etc.

Die KEG Bayern sieht einige kritische Punkte, die dringend berücksichtigt werden müssen und hat sieben Kernforderungen formuliert, die bei der Umsetzung der Weiterqualifizierung berücksichtigt werden sollten:

Daher fordert die KEG Bayern:

  1. Eine konkrete Dienstanordnung und Aufgabenbeschreibung für die neuen Fachlehrkräfte!

  2. Dass die neuen Fachlehrkräfte in ihrem Aufgabengebiet weiterhin für die Förderung und Differenzierung an bayerischen Schulen zuständig sind!

  3. Dass die Fachlehrkräfte für Integration kein günstiger Ersatz für die Klassenlehrkraft in Deutsch-Klassen oder Brückenklassen werden!

  4. Dass die Fachlehrkräfte für Inklusion kein günstiger Ersatz zum Mobilen Sonderpädagogischen Dienst bzw. zur Beratungslehrkraft werden!

  5. Dass Förderlehrkräfte, die bereits in der Besoldungsgruppe A 10 eingruppiert sind, nach der Weiterbildungsmaßnahme in die Besoldungsgruppe A 11 übernommen werden.

  6. Dass weitere Stellen und Beförderungsämter geschaffen werden (vgl. andere Fachlehrkräfte).

  7. Dass FÖL, die die Weiterbildungsmaßnahme absolviert haben, an der bisherigen Stammschule bleiben dürfen und nicht mit einer Versetzung rechnen müssen.

„Nur wenn diese Forderungen berücksichtigt werden, kann eine attraktive und qualitativ hochwertige Weiterqualifizierung geschaffen werden, die den Förderlehrkräften die Anerkennung bietet, die sie verdienen“, appelliert Ronja Volland, Leiterin des Landesreferates Förderlehrkräfte der KEG Bayern.

„Die KEG Bayern wird sich weiterhin kontinuierlich für alle Förderlehrkräfte einsetzen und konstruktiv mit dem Kultusministerium zusammenarbeiten, um die Weiterbildungs-maßnahme zur Fachlehrkraft für Integration und Inklusion zu gestalten, denn nur so funktioniert beste Bildung“, schließt Martin Goppel, Landesvorsitzender der KEG Bayern.