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17.11.2022

Ein Appell an die Eigenverantwortung betroffener Personen – Die KEG zu den aktuellen Hygieneverordnungen zum Coronavirus für Schule und Kita

„Wenn Sie mit Corona infiziert sind, bleiben Sie auch dann zu Hause, wenn Sie keine Symptome haben!“

Da die neuen Weisungen der beiden Ministerien für Unterricht und Kultus sowie für Familie, Arbeit und Soziales für die Schul- und Kitafamilien eine Kann-Bestimmung herausgegeben haben, appellieren wir an die Eigenverantwortung betroffener Personen.


Es  ist zwar corona-infizierten Personen ohne Symptome erlaubt, mit Maske in die Schule bzw. Einrichtung zu gehen, aber sie müssen nicht. Daher muss es für alle Menschen selbstverständlich sein, keine Schule oder Kita zu betreten, wenn man weiß, dass man infiziert ist – auch wenn man keine Symptome hat!

Schul- und Kita-Leitungen sollten die gewünschte Sicherheit nicht erst einfordern müssen. Zudem tragen infizierte Personen  trotz Maske letztlich nicht zur Entschärfung des Personalmangels in Schule und Kita bei.