Leitungszeit (Anrechnungsstunden)

Den Schulleitungen der Grund- und Mittelschulen werden ab dem Schuljahr 2018/2019 in Abweichung von der KMBek Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert am 17. Februar 2012, KWMBI. 129, Anrechnungsstunden im folgenden Umfang gewährt:

Anzahl Schüler Leitungszeit (Anrechnungsstunden)
bis 60 Schüler4 Unterrichtsstunden
61 bis 90 Schüler6 Unterrichtsstunden
91 bis 120 Schüler7 Unterrichtsstunden
121 bis 150 Schüler8 Unterrichtsstunden
151 bis 180 Schüler9 Unterrichtsstunden
181 bis210Schüler11 Unterrichtsstunden
211 bis 240 Schüler12 Unterrichtsstunden
241 bis 270 Schüler13 Unterrichtsstunden
271 bis 300 Schüler14 Unterrichtsstunden
301 bis 330 Schüler16 Unterrichtsstunden
331 bis 360 Schüler17 Unterrichtsstunden
361 bis 390 Schüler18 Unterrichtsstunden
391 bis 420 Schüler19 Unterrichtsstunden
421 bis 480 Schüler20 Unterrichtsstunden
über 481 Schüler1 zusätzliche Stunde für bis zu jeweils 60 Schüler mehr

Lehrer an Grundschulen als Leiter von Volksschulen mit mehr als 180 Schülern erhalten von der Vollendung des 55. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eine zusätzliche Anrechnungsstunde. (Bei Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar erhöht bzw. vermindert sich die Anrechnung vom Beginn des laufenden Schuljahres an.)
Leiter von Volksschulen mit mehr als 360 Schülern erhalten darüber hinaus eine Anrechnungsstunde
zusätzlich. Schulleitungen erhalten für die Doppelführung zweier Grundschulen oder zweier Mittelschulen eine zusätzliche Anrechnung. Ebenso für die Leitung einer sog. „Vollschule“ (Grund-und Mittelschule).

Den Verbundkoordinatoren wird bei Mittelschulen mit zwei beteiligten Hauptschulen zwei und bei mehr als zwei beteiligten Hauptschulen drei Anrechnungsstunden ganzjährig gewährt.

Die Leiterinnen und Leiter eigenständiger Mittelschulen erhalten eine zusätzliche Anrechnungsstunde.

Für die Berechnung der Anrechnungsstunden für Schulleitungen im Schuljahr 2019/2020 werden die Schülerzahlen der Amtlichen Statistik vom 01.10.2018 zugrunde gelegt. Dies bedeutet eine Besitzstandswahrung für jene Schulen, deren Schülerzahlen im Schuljahr 2019/2020 unter die jeweiligen Grenzwerte sinken würden. Die Staatlichen Schulämter vergeben die Anrechnungsstunden für die Schulen mit steigenden Schülerzahlen auf der Basis der Meldung zum 01.08.2019, wenn sie gleichzeitig gegenüber der Regierung bestätigen können, dass die höheren Schülerzahlen von einer gewissen Nachhaltigkeit sind.

Schulleiterstellvertreter
Der Schulleiter gibt einen Teil der Anrechnungsstunden entsprechend der Aufgabenverteilung an seinen ständigen und etwaigen weiteren Stellvertreter ab. Über Einwendungen entscheidetdas Staatliche Schulamt. Die für den Schulleiter festgelegten Anrechnungsstunden sollen dem ständigen Stellvertreter auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden, solange er wegen mehrals einwöchiger Verhinderung des Schulleiters dessen Aufgaben wahrzunehmen hat.

Häufung von Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen
Die Ermäßigungen wegen Schwerbehinderung und wegen Alters werden nebeneinander und neben Anrechnungen sowie neben Freistellungen gewährt. Die Häufung von Anrechnungsstunden ist zulässig, soweit die betreffenden Funktionen nebeneinander ausgeübt werden dürfen.