Ermäßigungen für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte erhalten ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit bei einem Grad der Behinderung:
ab 50 um 2 Unterrichtsstunden
ab 70 um 3 Unterrichtsstunden
ab 90 um 4 Unterrichtsstunden

Hinweis
Die Ermäßigungsstunden wegen Schwerbehinderung und wegen Alters werden bei Teilzeit nur anteilig gemäß dem Teilzeitmaß gewährt. Schulleitern in Altersteilzeit wird eine Altersermäßigung nicht gewährt.