Grundsätz der KEG Bayern„Chancengerecht bilden und erziehen – unsere Verantwortung aus christlicher Sozialethik“

Verabschiedung durch die Landesvertreterversammlung (LVV)Bamberg, 6. Mai 2023

Präambel

Die KEG ist ein unabhängiger, überkonfessioneller Berufsverband für Lehrkräfte und Pädagogen und Pädagoginnen, der die bildungs- und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in vollem Umfang vertritt. Im Sinne einer christlichen Sozialethik ist eine chancengerechte Bildung und Erziehung ihr Ziel und Anspruch. Eine zentrale Säule des Engagements der KEG bilden die Würde und das Wohl der Kinder und deren ganzheitliche Erziehung. Bildung und Erziehung sind für die Mitglieder der Katholischen Erziehergemeinschaft Bayern weder Selbstzweck noch politischer Spielball, sondern immer ausgerichtet auf die und orientiert an den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in diesem Prozess das Leben bewältigen und gestalten lernen. Daher verfolgt die KEG das Ziel, in Kindertageseinrichtungen, in Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung sowie in der Kinder- und Jugendhilfe die Werte und Prinzipien des christlichen Welt- und Menschenbildes zu verwirklichen. Entsprechend dieses Bildungs- und Erziehungsverständnisses ist es der KEG ein Herzensanliegen, Heranwachsende in ihrer geistigen und seelischen Entwicklung zu begleiten, zu stärken, zu fördern und sie so zu eigenverantwortlicher und selbstbestimmter Lebensgestaltung mit gefestigtem Demokratieverständnis zu befähigen.

Eine weitere Stütze der KEG stellt das inspirierende Miteinander dar: von Berufsanfängern, die fachkundig und engagiert ihren Dienst antreten, und erfahrenen Kollegen und Kolleginnen, deren pädagogische Erfahrung und verbandlicher Weitblick unverzichtbar sind. Daher sieht und versteht sich die KEG als Gemeinschaft, agiert aber im Interesse ihrer Mitglieder in gewerkschaftlicher Funktion.

Die Idee der Gemeinschaft bestimmt die Arbeit in allen Gremien und Arbeitsgruppen der KEG und ist darüber hinaus der Kompass allen Handelns. Sie kommt sowohl kollektiv zum Tragen, z. B. in der Mitarbeit beim Deutschen Beamtenbund (in der Bundestarifkommission), beim Bayerischen    Beamtenbund und der Bayerischen Regionalkoda als auch individuell in Form von standespolitischer Beratung und Rechtsschutz.

Zur grundsätzlichen Philosophie der KEG gehört es, christlich zu sein. Dazu braucht es Offenheit: ‚Offen sein für alles und jeden‘, aber auch hinhören und für einander einstehen. Als Gemeinschaft, die das K und das E als bestimmende Elemente im Namen trägt, liegt es an jedem Mitglied, auch in Zukunft mit Hilfe von christlicher Werteerziehung und politischer Bildung, Toleranz und Offenheit in der heranwachsenden Generation zu fördern – gerade in unserer heutigen schnelllebigen Gesellschaft.

1. Eine an christlichen Grundsätzen orientierte Pädagogik als Grundlage für Bildung und Erziehung

1.1 Im Mittelpunkt steht der Mensch

Personalität, Solidarität und Subsidiarität sind Leitideen oder Prinzipien der katholischen Sozialethik, die dabei helfen, christlich orientierter Pädagogik ein stabiles Fundament und eine an christlichen Werten orientierte Ausrichtung zu geben.

Jedem Menschen kommt in gleicher Weise Personalität zu. Jeder Mensch ist Person. Daraus leitet sich seine Würde ab: Voraussetzungslos, jeder und jedem in gleicher Weise. Ihm kommt zudem die Aufgabe zu, das Leben in Freiheit und Verantwortung zu gestalten. Freiheit muss immer wieder ausgehandelt und in den unterschiedlichen Lebensphasen je neu gesichert werden. Verantwortung bezieht sich auf jede und jeden als Person selbst, gleichzeitig auf die Mitmenschen und auf die Welt als Schöpfung Gottes. In diesem Dreiklang gewinnt menschliche Verantwortung die Fülle der Möglichkeiten und entfaltet die gestaltende Kraft.

Menschen leben in Gemeinschaft und sind auf Gemeinschaft als Sinn- und Ordnungseinheit angewiesen. Solidarität ist in der Folge die Leitidee christlicher Sozialethik, die den Zusammenhalt der Gesellschaft garantiert. Dieses Prinzip ist ausgerichtet auf die Solidarität aller Menschen untereinander. Solidarität zielt auf das Gemeinwohl, auf den größtmöglichen Nutzen aller – „Niemand wird zurückgelassen“. Die Gesellschaft und damit jede und jeder einzelne ist verantwortlich für die gesamtgesellschaftliche Daseinsfürsorge und für die Sicherung der grundlegenden Chance zur Persönlichkeitsentfaltung. Ziel ist ein umfassender und solidarischer Humanismus. Bildung und Erziehung zielen dabei auf gerechte und solidarische Teilhabe an der Gestaltung des menschlichen Miteinanders und am sich einstellenden Mehrwert, damit verbunden ist ein offener Umgang mit Welt-religionen und Nationalitäten.

Ein weiterer prinzipieller Gedanke christlicher Sozialethik ist mit dem Begriff „Subsidiarität“ aus- gesagt. Jeder Mensch hat ein fundamentales Recht zur Selbstentfaltung. Jede Unterstützung muss daher die personale Eigenständigkeit des einzelnen respektieren, jede Hilfe hat Selbsthilfe zum Ziel, dient der Weckung der Eigeninitiative und hat die Entfaltung der je eigenen Kräfte im Blick, das gilt auch für Bildung und Erziehung. Ziel muss es sein, die individuellen Stärken hervorzukehren, zu unterstützen, zu pflegen und auszubauen.

1.2  Gesetzliche Vorgaben für eine christliche Orientierung von Bildung und Erziehung an bayerischen Schulen

Auf der oben skizzierten, sozialethisch fokussierten Grundlage gewinnen für die Arbeit der KEG und für die Bestimmung des Bildungsbegriffes folgende Gesetzestexte zu Bildung und Erziehung an

Bayerischen Bildungseinrichtungen an Gewicht:

  • Art. 135 der Bayerischen Verfassung, demgemäß „in den öffentlichen Volksschulen die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen werden“

  • Gemeinsame Leitsätze der katholischen und evangelischen Kirche „Leitsätze für den Unterricht und die Erziehung nach gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse an Grund-, Mittel- und Förderschulen“ mit den Zielsetzungen „Selbstfindung“, „Umgang mit der gesamten Natur“, „ethische Orientierung“, „Gemeinschaftsfähigkeit“ und „Ermutigung zum Leben“

  • Art. 126 der bayerischen Verfassung, die die verfassungsrechtlich herausgehobene Erstverantwortung der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder feststellt.

  • Art. 1 BayEUG (1) 1Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. 4Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.

2. Bildungspolitische Ausrichtung der KEG

Die KEG gestaltet das Bildungs- und Erziehungswesen in Bayern konstruktiv mit.

Sie agiert im Interesse ihrer Mitglieder aus allen Bildungseinrichtungen vom Elementarbereich bis zur Hochschule und trägt entscheidend zur christlich ethischen Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungswesens unserer Gesellschaft bei. Sie vertritt als weltanschauliche, berufsrechtliche und standespolitische Interessenvertretung gleichermaßen die christlichen Werte und berufliche Forderungen und Ziele.

Die KEG leistet durch intensive Gespräche mit Verantwortlichen in Politik, Kirche, religiösen Gemeinschaften und bildungspolitischen Verbänden, durch Stellungnahmen und Veröffentlichungen ihren Beitrag zu einer positiven Weiterentwicklung Bayerns. Sie unterstützt nachhaltig den interreligiösen und interkulturellen Dialog.

Dabei plädiert die KEG für einen ganzheitlichen Ansatz: Familie sowie alle Bereiche der Kindertageseinrichtungen, Schulen, Universitäten und der beruflichen Bildung müssen an diesem Entwicklungsprozess beteiligt werden.

Durch die breit aufgestellte Mitgliederstruktur von engagierten Pädagoginnen und Pädagogen aus allen Erziehungs- und Bildungsbereichen ist es dem Verband möglich, Bildungs- und Erziehungsthemen aus unterschiedlichen beruflichen Perspektiven zu analysieren. So können auf Alltagserfahrungen basierende, pädagogisch und bildungspolitisch zukunftsweisende und ausgewogene Konzepte entwickelt und praxisnah umgesetzt werden.

Die KEG übt durch ihre Organe und Mitglieder konstruktiven politischen Einfluss auf Entscheidungen im Bildungsbereich aus und gestaltet so die Erziehungs- und Bildungsbedingungen in Staat und Gesellschaft aktiv mit.

3. Handlungsfelder für Umsetzung von Erziehung und Bildung an allen Einrichtungen des
    bayerischen Bildungssystems

Die KEG tritt ein für das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf eine angemessene Bildung und Erziehung in Schulen und Kitas. Die Heranwachsenden sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt und ihre Fähigkeiten zur Entfaltung gebracht werden. Sie sollen auf ein verantwortungsbewusstes Leben in der Gesellschaft vorbereitet und an christlichen Werte herangeführt werden.

Die KEG setzt sich für einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Kinderbetreuung ein. In dem Beziehungsfeld Familie, Arbeitswelt, Kinderbetreuung spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Rolle. Dabei ist der bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagesschulangeboten zur Verbesserung von individuellen Bildungschancen zu stärken. Hierzu ist das Angebot an pädagogischen Fachkräften zu erweitern. Diesbezüglich müssen mehr Möglichkeiten zu individuellen Lösungen gegeben werden. Für alle Übergänge zwischen den einzelnen Einrichtungen sind verbindliche Standards und Hilfen zu entwickeln.

Die KEG setzt sich ein für den Aufbau eines verantwortlichen inklusiven Bildungs- und Betreuungssystems für Kinder und Jugendliche, in dem Menschen mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe und auf eine auf ihre Bedürfnisse und Erfordernisse eingehende individuelle Förderung an speziellen Förderschulen sowie an Regelschulen haben.

Die KEG fordert angesichts eines Werteverlusts in der Gesellschaft, einer Zunahme von Verhaltensauffälligkeiten bei Heranwachsenden und einer gesteigerten Gewaltbereitschaft den Ausbau von familienunterstützenden Maßnahmen. Beginnend mit der Frühförderung als familienbegleitende Hilfe, der Umsetzung eines Frühwarnsystems zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher – auch gegen sexualisierte Gewalt –, mit dem Ausbau der Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und der Beratung an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen soll dieser negativen Entwicklung wirkungsvoll gegengesteuert werden.

Die KEG tritt für eine qualitative Weiterentwicklung des gegliederten Schulwesens in Bayern ein. Denn wichtigstes Anliegen der Schule muss es sein, durch differenzierte und individualisierende Bildungsangebote die unterschiedlichen Begabungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern und zu entfalten.

Die KEG fordert, allen Jugendlichen dauerhaft verlässliche Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Hierzu ist eine vertiefte Kooperation zwischen allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie Bundesagentur für Arbeit und den Ausbildungsbetrieben notwendig. Berufsvorbereitende Maßnahmen durch verschiedene andere Maßnahmenträger müssen sinnvoll in die bereits vorhandenen Konzepte eingepasst werden.

Die KEG fordert von den politisch Verantwortlichen, Voraussetzungen zu schaffen, unter denen eine grundlegende Erziehung des Kindes im Elternhaus stattfinden kann.

Die KEG tritt für die Schaffung von Arbeitsbedingungen ein, die es ermöglichen, die pädagogischen Bemühungen in den einzelnen Bildungs- und Erziehungsinstitutionen effektiv zu gestalten und die dazu beitragen, auch zukünftig motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und deren Verbleib im Erziehungs- und Bildungssystem zu sichern.

4. Handlungsbedarf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in allen Bereichen des bayerischen Bildungssystems

Die KEG Bayern sieht hier notwendige Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit in Schule und Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Um optimale Arbeitsbedingungen zu erreichen,

  • müssen pädagogische Fachkräfte in der Gesellschaft eine höhere Wertschätzung erfahren,

  • braucht es eine bestmögliche Ausstattung mit Personal sowie entsprechende Sach- und Finanzmittel für Bildung, Betreuung und Erziehung,

  • muss die Lehrkräfte- und Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in ihrer Qualität unbedingt erhalten, kritisch analysiert und ggf. reformiert werden,

  • müssen sich Studieninhalte grundsätzlich an den Anforderungen und Strukturen des beruflichen Alltages ausrichten. Neben praktischen Handlungskompetenzen benötigen Pädagoginnen und Pädagogen theoretisches Orientierungswissen und Anleitung zu beruflicher Selbstbildung,

  • muss die Befähigung für Diagnose- und Beratungstätigkeiten schon in der Ausbildung und im Studium grundgelegt und durch regelmäßige Fortbildung aktualisiert werden,

  • ist die pädagogisch qualifizierte Beratung zu stärken,

  • brauchen einzelne Bildungseinrichtungen in Organisation, Budgetrecht und Personalfragen mehr Eigenverantwortung,

  • muss unnötige Bürokratie in Schule und Kita abgebaut werden,

  • müssen Gruppen- und Klassenstärken in Schule und Kita reduziert werden,

  • müssen die deutlich zunehmenden beruflichen Belastungen von Pädagoginnen und Pädagogen nachhaltig verringert werden,

  • braucht es eine Erweiterung der notwendigen Entlastungen und Anrechnungen für die ständig zunehmenden Anforderungen und Aufgabenbereiche in Schule und Kita,

  • müssen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher finanziell besser gestellt werden (unbefristete Arbeitsverhältnisse, höhere Einstufung, Erhöhung der Entgelte) und angemessenere Rahmenbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten vorfinden,

  • sind für die Gewinnung von ausreichend gut qualifizierten Fachkräften die Anwärterbezüge für Lehrkräfte und die Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher zu erhöhen,

  • müssen auch weiterhin gute berufliche Leistungen durch funktionslose Beförderungen nachhaltig honoriert werden,

  • müssen leistungsbezogene Besoldungselemente wie Leistungsprämie und Leistungsstufen verlässlich im Rahmen der Vorgaben der jüngsten Dienstrechtsreform umgesetzt werden,

  • muss der erhöhte Aufwand durch veränderte Leitungs- und Organisationsstrukturen durch Anhebung der Verwaltungsstunden ausgeglichen werden,

  • müssen differenzierte Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für die Mitglieder aller  pädagogischen Berufe geschaffen werden,

  • muss die Ausgestaltung des Dienstrechts sowohl durch flexible Arbeitszeiten (Teilzeit/Beurlaubung) als auch deren angemessene Berücksichtigung für das berufliche Fortkommen geachtet werden,

  • kann nicht auf den gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Bezüge-Anpassung in Höhe der vergleichbaren Tarifabschlüsse verzichtet werden,

  • müssen flexible Modelle für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand etabliert werden,

  • dürfen die bisherigen Grundsätze der Beamtenversorgung, insbesondere die Versorgung aus dem letzten Amt und die Anbindung an die Einkommensentwicklung der aktiven Beamten, nicht aufgegeben werden,

Die hierfür notwendigen finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen obliegen angesichts der Föderalismusreform primär den einzelnen Bundesländern. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung sind daher aufgerufen, sich ihren Verpflichtungen verantwortlich zu stellen.

Gleichwohl müssen Bildungs- und Haushaltspolitiker unseren Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit adäquate Rahmenbedingungen sichern.

5. Das engere Netzwerk der KEG Bayern

Der Landesvorstand, die Gremien wie Landes- und Hauptausschuss sowie fachliche Referate und Arbeitskreise erstellen Konkretisierungen zu den Leitgedanken und Positionen des Verbandes. Aber auch außerhalb des Verbandsgeschehens lebt die KEG das gemeinsame Miteinander. Eine erfolgreiche bildungs- und berufspolitische Interessensvertretung setzt ein großes und engmaschiges Netzwerk voraus. Die KEG engagiert sich seit vielen Jahren in zahlreichen Bündnissen, Institutionen und Initiativen.

Die KEG Bayern arbeitet mit der KEG Deutschland seit deren Gründung 1974 intensiv zusammen. Das bedeutet seit etwa einem halben Jahrhundert regelmäßige Abstimmungen zu länderübergreifenden Bildungsthemen. Dies ermöglicht der KEG Bayern Einfluss in allen Bereichen der Bildungspolitik über die Grenzen Bayerns hinaus.

Die KEG Bayern ist aufgrund des Zusammenwirkens mit der KEG Deutschland dem Deutschen Lehrerverband (DL) angeschlossen und vertritt dort bayerische Belange. Des Weiteren ist die KEG direkt im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (dbb) organisiert und Mitglied der Bundestarifkommission.

Des Weiteren ist die KEG im Bayerischen Beamtenbund (BBB) organisiert und vertritt die Belange ihrer Mitglieder aus dem Schul- und Kitabereich in Fragen der Standespolitik im öffentlichen Dienst.

Die KEG arbeitet seit 1979 mit der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Lehrerverbände (abl) und den darin zusammengeschlossenen Verbänden, dem Bayerischen Philologenverband, dem Verband der Lehrkräfte an beruflichen Schulen und dem Bayerische Realschullehrerverband vielfältig und konstruktiv zusammen.

Die KEG setzt auf intensive Gespräche und konstruktive Kooperationen mit Vertretern kirchlicher und gesellschaftlicher Institutionen und anderen Verbänden, mit politischen Parteien, mit den beteiligten Kommunen und weiteren staatlichen Stellen.

Die KEG ist darüber hinaus Mitglied bei vielen weiteren Verbänden und Zusammenschlüssen der bayerischen Bildungslandschaft und beteiligt sich an vielfältigen Gesellschafts- und Bildungsaktionen.

Die Gemeinschaft der KEG reicht von professionell arbeitenden Geschäftsstellen über ein ausgeprägtes Netz aus Bezirks- und Kreisverbänden bis hin zu einem großen Kreis engagiert ehrenamtlich tätiger KEG-Mitglieder, ohne diese eine erfolgreiche bildungspolitische Arbeit nicht möglich wäre.

Bamberg, 6.Mai 2023