220 Jahre KindergartenDer KEG Bayern nimmt Sie mit auf eine Zeitreise

Text: Martin Goppel

Vor genau 220 Jahren feierte der erste Kindergarten seine Geburtsstunde. Nach nun mehr 220 Jahren hat der Kindergarten (endlich) eine allgemeine Akzeptanz in der öffentlichen und staatlichen Wertschätzung erreicht, die der Schule nahekommt. Aus kleinen privat organisierten Anfängen – den sogenannten „Bewahrungsanstalten“ in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts – ist der Kindergarten als eine Form der öffentlichen Kleinkindererziehung zu einer gesetzlich verankerten Institution geworden, die die Zeit vor der Schule als allgemeine Bildungszeit des kleinen Kindes nutzt und sich so zu einem unverzichtbaren Element des gesamten Bildungswesens entwickelt hat.

Die erste Kita in Deutschland

Als erste deutsche Kindertageseinrichtung gilt die 1802 – also vor 220 Jahren – durch die Fürstin Pauline zur Lippe-Detmold gegründete Aufbewahrungsanstalt kleiner Kinder. Pauline Christine Wilhelmine zur Lippe (geborene Prinzessin von Anhalt-Bernburg, seit 1796 Fürstin zur Lippe) war von 1802 bis 1820 Regentin des deutschen Fürstentums Lippe und galt dort als eine der bedeutendsten Herrscherinnen von Lippe. Sie hob am 1. Januar 1809 durch fürstliche Verordnung die bis dahin bestehende Leibeigenschaft der Bauern auf, bewahrte die Selbstständigkeit Lippes und bemühte sich um eine Verfassung, mit der die ständische Ordnung aufgebrochen wurde. Im kollektiven geschichtlichen Bewusstsein der lippischen Bevölkerung rangiert jedoch ihr soziales Engagement an erster Stelle. Sie gründete die erste Kinderbewahranstalt in Deutschland, eine „Erwerbsschule für verwahrloste Kinder“, ein „freiwilliges Arbeitshaus für erwachsene Almosenempfänger“ und eine „Pflegeanstalt mit Krankenstube“. In ihrem 1802 gegründeten Kinderaufbewahrungshaus wurden erstmals Kinder bis zum vierten Lebensjahr betreut, deren Eltern während der Sommermonate mit der Ernte und der Feldarbeit beschäftigt waren. Um einen Betreuungsplatz bei Frau Lippe-Detmold zu erhalten mussten bereits damals die Eltern nachweisen, dass sie auf Grund prekärer Lebenssituationen tatsächlich gezwungen waren, einer außerhäuslichen Tätigkeit nachzugehen.

Fürstin Pauline zur Lippe
Fürstin Pauline zur Lippe
Friedrich Fröbel
Friedrich Fröbel

Pfarrer Theodor Fliedner und die erste Erzieherausbildung

Damals gingen eigentlich in den seltensten Fällen Frauen arbeiten, da der Mann Alleinverdiener war. Im Jahr 1803 machte die Fürstin erstmals auf die Einrichtung der öffentlichen Kleinkindererziehung aufmerksam, als sie nach Frankreich reiste. In den Jahren 1824 und 1832 begab sich zudem der evangelische Pfarrer Theodor Fliedner auf Kollektenreisen, die ihn auch nach England führten. Hier entdeckte er die Londoner Kleinkinderschule und eröffnete, angeregt durch diese Einrichtung, 1835 eine Strickschule in Düsseldorf und 1836 eine Kleinkinderschule in Kaiserswerth bei Düsseldorf, dem Ort seiner Pfarrgemeinde. Im gleichen Jahr begann die Ausbildung von weiblichem Personal zur Erziehung kleiner Kinder und so schuf Fliedner die erste Ausbildungsstätte für frühpädagogische Fachkräfte in Deutschland. Fliedner war daher neben der Fürstin Pauline zur Lippe-Detmold, Friedrich Fröbel und Johannes Fölsing einer der bedeutendsten Vertreter der öffentlichen Kleinkindererziehung im 19. Jahrhundert. Denn am 28. Juni 1840 stiftete Friedrich Fröbel in dem thüringischen Städtchen (seit 1911 Bad) Blankenburg den „Allgemeinen Deutschen Kindergarten“. Damit beginnt offiziell die Geschichte frühkindlicher Einrichtungsformen, die heute Kindertagesstätten (Kita) genannt werden. Schon am 16. Juni 1779 hatten die Haushälterin Louise Scheppler, ihr Dienstherr und evangelischer Pfarrer Johann Friedrich Oberlin in der ostfranzösischen Gemeinde Waldersbach eine weitere Kleinkinderschule eröffnet und ließen bald noch viele mehr folgen. Oberlin bezeichnete sie als »Strickschulen«, geöffnet an vier Wochentagen. Im heutigen Verständnis waren es weniger Schulen als Kindertagesstätten mit »Fächern« wie Stricken (»für Buben wie für Mädchen«), Singen geistlicher Lieder, dem Erzählen »erbaulicher Geschichten« und Grundzügen von Geografie und Naturgeschichte. Als Gründe für die Entstehung von Kindertageseinrichtungen lassen sich zwei Motive benennen: ein sozialfürsorgerisches und ein bildungspolitisches Motiv. Denn insbesondere in den unteren Schichten war im 19. Jahrhundert ein enormes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen, das zu Massenarmut und einer damit verbundenen sozialfürsorgerischen Bedürftigkeit führte. Immer mehr Mütter waren gezwungen, einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachzugehen, da der alleinige Verdienst des Vaters zur Deckung der familialen Bedürfnisse nicht ausreichte. 

220 Jahre Kindergarten
220 Jahre Kindergarten

Die unterschiedlichen Arten von Kitas

Während also Theodor Fliedners Motive zur Gründung von Kindertagesstätten mehr sozialfürsorgerischer Art waren, verfolgten u.a. Johannes Fölsing und Friedrich Fröbel, die auch in der Zeit Kindergärten etablierten, eher pädagogische und damit bildungspolitische und schulbezogene Motive. Für Fölsing waren Kleinkinderschulen, die er im Übrigen für die höheren Stände gründete, schulvorbereitende Einrichtungen, die er als erste Stufe des Bildungssystems verstand. Anders als die Volksschulen, die sich im 19. Jahrhundert zu allgemeinen, öffentlichen und staatlich kontrollierten Einrichtungen entwickelten, entstanden die Kindertagesstätten als private Erziehungsanstalten in der Trägerschaft von Vereinen und häufig im Rahmen kirchlicher Gemeinden. Dabei wurden sie natürlich aufmerksam durch Erlasse, Verfügungen und Instruktionen reglementiert. Dabei waren es aber vor allem die Veränderungen in der Trägerlandschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die die schulbezogenen Aufgaben in den Hintergrund treten ließen.

Für die evangelische wie für die katholische Seite waren die Kindertageseinrichtungen primär familienunterstützende Notfalleinrichtungen. Sie verfolgten das sozialfürsorgerische Motiv und behandelten daher kaum schulbezogene Aufgaben. Mit ihrem Verständnis als ganztägige Betreuungseinrichtung trafen die konfessionellen Träger die Bedarfslagen der Familien besser als die Fröbelschen Kindergärten, die meist nur wenige Stunden am Tag geöffnet waren.

Der Zusammenschluss Ende 1900

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam es dann zu einer Annäherung zwischen dem Fröbelverband und den konfessionellen Trägern. Mit dem Konzept des Volkskindergartens begannen beide nun auch die familienunterstützende Betreuungsfunktion zu berücksichtigen und ließen daher nach und nach die Integration des Kindergartens in das Bildungssystem fallen. Deutlich wurde diese Änderung 1920 in der Reichsschulkonferenz, auf der es kaum noch Stimmen für eine Verbindung von Kita und Schule gab. Mit der Verabschiedung des Reichsjugendgesetzes, dem Vorreiter unseres heutigen Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde von administrativer Seite die traditionelle Fürsorgefunktion der Kindertagesstätte festgeschrieben.

Die NS- Zeit

Nach 1933 gab es zunächst keine Beeinträchtigung der Kindergärten durch die neuen Machtinhaber, da die Parteiorganisationen der NSDAP sich zunächst um den Bereich der öffentlichen Kleinkindererziehung nicht bekümmerten. Nach der Vereinbarung des Reichskonkordates von 1933 mit der katholischen Kirche schien der Bestand der Einrichtungen in katholischer und analog in evangelischer Trägerschaft gesichert zu sein, beide konfessionellen Trägerverbände konnten zunächst die Zahl ihrer Einrichtungen noch erhöhen. Der erfolgreiche Abschluss des Konkordates und die Zugeständnisse in Fragen der Bestandssicherung kirchlicher Einrichtungen führten aber auch zu einer unkritischen Haltung gegenüber neuen Erziehungszielen, wie sie von der NSDAP propagiert wurden.

Die sogenannte Rassenhygiene konnte in den Kindergärten ebenso Fuß fassen wie eine rigide geschlechtsspezifische Erziehung: „Der kleine Junge wird ja einmal ein deutscher Soldat werden, das kleine Mädchen eine deutsche Mutter“. Das Gefolgschaftsprinzip, die strikte Fokussierung auf den Führer konnte sich zudem auf das sittlich überhöhte Gehorsamkeitsprinzip berufen. In den Jahren 1935/36 wurde daher versucht, alle Einrichtungen der Trägerschaft der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ (NSV) zu unterstellen. Gegen diesen Eingriff erhoben die konfessionellen Trägerverbände der katholischen und evangelischen Kirchen energischen Einspruch; im Falle kommunaler Trägerschaft erhoben sich in der Regel keine Einwände, andere Trägerverbände (z. B. die Arbeiterwohlfahrt) waren bereits aufgelöst.

Die gewachsene Abhängigkeit von kommunalen Zuschüssen sowie die Aufsichtsregelung durch die Jugendämter waren die institutionell verankerten Hebel, mit denen eine Gleichschaltung rechtlich durchgesetzt werden konnte, was im Übrigen bis heute so ist. Der empfohlene Entzug von bis dahin gewährten finanziellen oder sachlichen Zuschüssen durch die Kommunen führte zu einer finanziellen Aushungerung der örtlichen Trägervereine und zwang so zu einer Übergabe der Einrichtung an die NSV. Den beiden großen Konfessionen gelang es durch zähe Verhandlungen, den Bestand an Einrichtungen weitgehend zu bewahren: Nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der Kindergärten konnte gleichgeschaltet werden. Dies verdankte sie auch der innenpolitischen Situation der Kriegsjahre seit 1941, in denen eine weitere Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden sollte und deswegen von einer „Weiterverfolgung der Überführung der Kindertagesstätten in die Hände der NSV während des Krieges“ Abstand genommen wurde.

Zu dieser Änderung in Fragen der Gleichschaltung hat nicht unwesentlich auch die Haltung der Elternschaft beigetragen, die sich mit der Übernahme von Einrichtungen durch die NSV nicht abfinden wollte und in einigen Fällen auch eine Rückgabe an die konfessionellen Träger erzwang. Kündigungen von Angehörigen weiblicher Kongregationen waren meist Anlässe, bei denen sich der elterliche Unmut artikulierte. So wurden etwa im bayerischen Vilshofen, als 1938 den im städtischen Kindergarten angestellten Klosterschwestern gekündigt werden sollte, Unterschriften gesammelt und Bittschriften an den Reichsstatthalter von Epp gerichtet. Obschon in diesem Fall die staats- und parteiloyale Haltung der Eltern in der Bittschrift ausdrücklich betont wurde, wurde die Geheime Staatspolizei eingeschaltet und gegen die Initiatoren der Unterschriftensammlung Strafverfahren eingeleitet.

Zu erheblichen Unruhen kam es 1941, als im sogenannten „Kruzifixerlass“ verfügt wurde, dass aus öffentlichen Schulgebäuden „kirchlicher Bilderschmuck sowie Kruzifixe“ zu entfernen seien. Dieser Erlass wurde zumindest auch auf Kindergärten kommunaler Träger angewandt. Einige Kindergärtnerinnen unterliefen diesen Erlass, indem sie Gemälde als Wandschmuck wählten, auf denen christliche Motive wie Kreuzstöcke o.ä. zu sehen waren. Die Protestaktionen insbesondere der Landbevölkerung, die teilweise die Kinder aus den Schulen nahm, führte bereits wenige Monate später zur Rücknahme des Erlasses. Da die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) ihr Ziel also nicht erreichen konnte, alle konfessionellen Kindergärten in ihre Trägerschaft zu übernehmen, musste sie verstärkt neue Einrichtungen schaffen, um ihren Führungsanspruch auf dem Gebiet der Kleinkinderfürsorge unter Beweis zu stellen. Im gesamten Reichsgebiet bestanden 1939 rund 13.400 Einrichtungen von Krippen, Kindergärten und Horten in Trägerschaft der NSV. Die saisonalen Einrichtungen während der Erntezeit, die sogenannten Erntekindergärten, waren ganz in der Hand der NSV.

Die Nachkriegszeit und der Sputnik-Schock 1957

In der Nachkriegszeit haben die kirchlich-konfessionellen Träger ihre Arbeit im Kindergartenbereich nach kurzer Zeit wiederaufgenommen und unter schwierigsten Bedingungen für eine Betreuung und Beköstigung der Kinder gesorgt. Den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege wurden die von der NSV übernommenen Einrichtungen wieder rücküberantwortet, während die zahlreichen von der NSV gegründeten Einrichtungen nach dem Krieg keinen Rechtsnachfolger hatten und somit ihren Betrieb einstellen mussten. In der wirtschaftlichen Notlage der Nachkriegsjahre, in denen die völlige Zerstörung der Infrastruktur andere Prioritäten des Wiederaufbaus für die öffentliche Verwaltung setzte, wurde der Kindergarten in den westlichen Besatzungszonen als ein Randgebiet der allgemeinen Fürsorge und als reine Nothilfe angesehen, während auf dem Gebiet der späteren DDR schon 1946 der Bereich der Kindergartenerziehung in das staatliche Bildungssystem einbezogen wurde und von da an eine eigenständige Entwicklung nahm.

Angestoßen vom Sputnik-Schock 1957, der im Kalten Krieg die technologische Vorrangstellung des russischen Machtblocks zu erweisen schien und Fragen an die Zeitgemäßheit des westlichen Bildungssystems auslöste, wurden das Bildungssystem reformiert und die sozialen und geschlechtsspezifischen Zugangsschranken zum höheren Schulwesen weitgehend beseitigt. „Ausschöpfung von Begabungsreserven“, „Chancengleichheit“, „Kompensatorische Erziehung“ wurden zu Schlüsselwörtern des Aufbruchs. In dieser Bildungsreform geriet der herkömmliche Kindergarten in den Verruf, eine bloße Verwahranstalt zu sein und wegen fehlender Strategien zur Begabungsförderung die Kinder künstlich dumm zu halten. Heinz-Rolf Lückert fasste dies in der zugespitzten These zusammen, „dass viele Kinder unserer Gesellschaft sowohl in der Familie als auch im Kindergarten und in der Grundschule kulturell vernachlässigt werden, d. h. nicht das für ihre Entwicklung erforderliche und das von unserer gesellschaftlichen und kulturellen Position aus mögliche Angebot an sozialen und geistigen Anregungen erhalten“. In den 50er Jahren war bereits eine Diskussion um Schulfähigkeit und Schulreife aufgebrochen, die letztlich auf eine Vorverlegung der Schulpflicht hinzielte, aber am Widerstand der Vertreter der Kindergartenverbände gescheitert war, die lediglich Vermittlungsgruppen zur Schulvorbereitung im Kindergarten zugestehen wollten. Seit 1957 wurden auch Schulkindergärten der staatlichen Aufsicht des Schulsystems eingegliedert, die schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder aufnahmen.

Die bildungspolitische Aufbruchsphase 1970

Erst in der bildungspolitischen Aufbruchsphase von 1950 bis 1970 – also in der Gründungsphase der KEG (1947) stand der Bildungsauftrag in Deutschland erneut zur Diskussion. So wurden etwa im Strukturplan für das Bildungswesen des Deutschen Bildungsrates, der unter Mitarbeit von Politikern und Experten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bildungssystems vorlegte, weitreichende Überlegungen zur Betreuung der frühkindlichen Bildung und ihrer Verbindung mit dem Schulsystem berücksichtigt. Obschon große Anstrengungen von den Kommunen, den Verbänden und den Ländern unternommen wurden, war der Ausbaustand an Plätzen im Bereich des Kindergartens immer noch nicht genügend. Zwar konnte eine starke Rücknahme der Plätze in den östlichen Bundesländern nach der Wende verhindert werden, doch fehlten, wie Eltern immer wieder feststellen mussten, Plätze in ausreichender Zahl und im gewünschten Betreuungsangebot. Zudem sind, um der gesetzlichen Platzgarantie nahe zu kommen, die Kindergruppen vielerorts vergrößert worden, was letztlich zu einer Verschlechterung der pädagogischen Arbeit führen musste.

Kindergarten heute: 2022

In den letzten zweihundert Jahren hat der Kindergarten eine weite Wegstrecke zurückgelegt, auf der er von einer privat organisierten Bewegung zu einer gesetzlich anerkannten Institution geworden ist. Allerdings (was vielleicht auch gut ist) nicht in staatlicher Hand. Ließen sich um 1900 lediglich Umrisse eines Systems öffentlicher Kleinkindererziehung feststellen, so ist heute von einer voll ausgebauten Institution zu sprechen, die aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht mehr wegzudenken ist. Der Kindergarten, die öffentliche Kleinkindererziehung ist heute zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die von den Kirchen und Kommunen betrieben werden.

Eine flächendeckende, hohe Versorgung mit Kindergartenplätzen ist – trotz aller regionaler Unterschiedlichkeit und des erheblichen Fachkräftemangels – mehr oder weniger gegeben, die Organisation des Kindergartens und der Ausbildung ist gesetzlich reguliert und garantiert, die Finanzierung als eine anteilige öffentliche Aufgabe festgeschrieben. Allerdings gibt es immer noch in Großstädten viel Bedarf an Kitas und Fachpersonal. Ein plurales Angebot unterschiedlicher Einrichtungen wird von den Trägern vorgehalten, das eine Wahlmöglichkeit der Eltern entsprechend ihren Erziehungsvorstellungen ermöglichen soll. Trotz der Selbstverständlichkeit der Inanspruchnahme ist die Freiwilligkeit des Besuches gegeben, der Bereich der Kindergärten konnte sich von den Selektionsmechanismen des Pflichtschulwesens freihalten. Moderne Erziehungs- und Bildungsprogramme haben den Schonraum Kindergarten zur Gesellschaft hin geöffnet, mit interkulturellen Zielsetzungen werden die Kinder auf die Gegebenheiten der modernen Gesellschaft vorbereitet. Aber auch in der gegenwärtigen Anerkennung des Kindergartens schwingen immer noch die grundlegenden Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts mit.

Die gegenwärtige Situation des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (von 0-3 Jahre) bzw. des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab 2026 spiegelt diese widersprüchliche Situation wider: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderte damals wie heute entlastende Betreuungsangebote. Trotz dieser Erfolgsgeschichte stellt der Kindergarten auch heute noch ein nicht abgeschlossenes Aufgabenfeld für die Bildungs- und Sozialpolitik dar. Auch hier gilt es die Zukunft (weiter) zu gestalten.