Altersermäßigung

Lebensalter Lehrkräfte Mittelschule Lehrkräfte Grundschule, Fach- und Förderlehrkräfte
ab 5811
ab 6012
ab 6223

Bei Vollendung des 58., 60. oder 62. Lebensjahres in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar wird die Ermäßigung vom Beginn des laufenden Schuljahres, bei Vollendung des 58., 60. oder 62. Lebensjahres in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli wird die Ermäßigung erst vom Beginn des folgenden Schuljahres gewährt. Lehrkräften in Altersteilzeit wird keine Altersermäßigung gewährt.

Achtung: Teilzeit hat Auswirkung auf Besoldung und Ruhegehalt!